Von der Polizei gerammt Verkehrsrowdy muss blechen
29.05.2012, 17:22 UhrDie Verfolgungsjagd ist filmreif: Ein Mann rast durch eine Verkehrskontrolle, flüchtet auf die Autobahn und fährt kreuz und quer über Fahrspuren und Standstreifen. Schließlich wird der Wagen von der Polizei an der Mittelplanke zum Stehen gebracht. Den Schaden an den beteiligten Polizeifahrzeugen will der Täter allerdings nicht bezahlen.

Die Polizei-Aktion sei nicht unverhältnismäßig gewesen, fanden die Bundesrichter.
(Foto: picture alliance / dpa)
Provoziert ein Autofahrer eine Verfolgungsjagd mit Polizeifahrzeugen, hat er die gesamten Kosten zu tragen – auch wenn die Polizei den Schaden mit verursacht hat. Das gilt zumindest dann, wenn die Risiken der Verfolgung nicht außer Verhältnis zu deren Zweck standen. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt.
Im konkreten Fall wollte sich ein Golf-Fahrer einer Verkehrskontrolle entziehen. Dabei verletzte er rücksichtslos eine Polizeibeamtin, deren Kollegen sofort die Verfolgung aufnahmen. Der Mann versuchte über die Autobahn zu entkommen, wechselte beständig die Fahrstreifen und benutzte immer wieder auch den Standstreifen. Um die Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer zu beenden, entschied sich die Einsatzleitung, den gesamten Verkehrsfluss zu verlangsamen, indem sie auf den beiden Fahrbahnen zwei Dienst-Pkw und auf dem Strandstreifen in gleicher Höhe einen massiven Sattelzug mit geringer Geschwindigkeit nebeneinander fahren ließ.
Der heranrasende Flüchtling musste abbremsen. Er versuchte noch, durch die blockierenden Autos hindurch zukommen, wurde dabei aber von einem Blaulichtwagen von hinten gerammt und von einem weiteren Polizeifahrzeug an die Mittelplanke abgedrängt, wo die Flucht schließlich endete.
Über 17.000 Euro Schaden entstand an den vier Polizeifahrzeugen. Die wollte das Land Hessen nunmehr vom Haftpflichtversicherer des Delinquenten ersetzt haben. Und das zu Recht, wie Deutschlands oberste Bundesrichter entschieden. "Nur weil die Beamten das Fluchtfahrzeug vorsätzlich rammten, um die Verfolgungsjagd zu beenden, kann der Schadensersatzanspruch des klagenden Landes nicht verneint werden", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer vom Deutschen Anwaltsverein.Der Mann habe seine Verfolger schließlich zu der selbstgefährdenden Reaktion herausgefordert. Die gezielte Kollision mit dem Fluchtfahrzeug sei auch nicht unverhältnismäßig gewesen.
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Quelle: ntv.de, ino