Ofen verrußt die Wohnung Vermieter aus dem Schneider
30.09.2011, 10:55 Uhr Schornsteinfeger gelten gemeinhin als Glücksbringer. Die Mieter eines Berliner Altbaus hätten auf den Besuch des Kaminkehrers aber lieber verzichtet, zumindest im Nachhinein, als sich eine dicke Rußschicht über Möbel und Teppiche in den Wohnungen des Hauses legte. Bis zum Bundesgerichtshof klagten die Bewohner, um den Vermieter für den Schaden zur Verantwortung zu ziehen - vergeblich. (Az. VIII ZR 310/10).
Der Hausbesitzer hätte vorsorglich die Wandanschlüsse der Öfen kontrollieren lassen müssen, so die Kläger. Deren Lockerung war eine Woche nach dem missratenen Kehrvorgang als eigentliche Ursache des Malheurs festgestellt worden. Die Karlsruher Richter befanden jedoch, kein Hausbesitzer sei verpflichtet, ohne besonderen Anlass die ordnungsgemäß installierten Öfen in den Wohnungen seiner Mieter von sich aus regelmäßig auf die Funktionsfähigkeit und Dichtigkeit der Wandanschlüsse zu kontrollieren. "Ähnlich wie bei der Elektroinstallation in den Wohnungen reicht es aus, wenn auftretende Unregelmäßigkeiten oder vom Mieter angezeigte Mängel unverzüglich von einem Fachmann abgestellt werden", erklärt Dietmar Breer von der Deutschen Anwaltshotline.
Auch der Kaminkehrer als "Erfüllungsgehilfe des Vermieters" ist schuldlos. Nach Aussage der Kläger habe er "recht kräftig" gekehrt. Darin konnten die Bundesrichter aber keinen Sorgfaltsverstoß erkennen.
Quelle: ntv.de, ino