Ratgeber

Wenn der Mieter raus muss Vermieter darf Wasser abdrehen

434605_R_K_B_by_Cisco-Ripac_pixelio.de.jpg

Drastisch, aber wirksam: Den Mieter trockenlegen.

(Foto: Cisco Ripac, pixelio.de)

Ein Vermieter darf nach Ablauf des Mietvertrages dem Mieter buchstäblich "das Wasser abdrehen". Das hat jetzt das Amtsgericht Lahnstein entschieden. Das gilt nach dem Urteil jedenfalls dann, wenn der Mieter zur Räumung der Wohnung verpflichtet ist, sie aber stattdessen weiterhin so nutzt, dass mit bleibenden Schäden zu rechnen ist (Az: 24 C 43/10).

Der Vermieter hatte die Wasserversorgung für die Mietwohnung unterbrochen, nachdem der Mieter im Winter trotz Kälte und mehrerer Abmahnungen stundenlang die Fenster der Wohnung geöffnet hatte. Das Amtsgericht befand, durch dieses Verhalten bestehe die Gefahr, dass sich in der Wohnung Schimmel bildet. Das müsse der Vermieter nicht hinnehmen und dürfe daher diese drastische Maßnahme ergreifen, die den Mieter zum unverzüglichen Auszug veranlassen würde.

Quelle: ntv.de, dpa

ntv.de Dienste
Software
Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen