Ratgeber

Lärm auf dem Nachbargrundstück Vermieter muss sich kümmern

Mehrere Monate lärmt ein Stromgenerator auf dem Hof eines Nachbargrundstücks und bringt die Mieter um ihre Nachtruhe. Den Vermieter interessiert das nicht: Er können nichts machen, schließlich sei es nicht sein Grundstück. Dennoch dürfen die genervten Mieter die Miete mindern.

Unzumutbarer Lärm ist ein Grund, die Miete zu mindern. Das gilt auch dann, wenn der Lärm vom Nachbargrundstück ausgeht und der Vermieter nichts dagegen unternimmt. Das hat jetzt das Amtsgericht Berlin-Wedding bekräftigt (3 C 13/11).

Als die Mieter einzogen, war es noch ruhig. Im Herbst 2010 stellte ein benachbartes Hostel auf dem Innenhof einen Stromgenerator auf. Der lief auch nachts mit über 50 Dezibel, was in etwa dem Lärm eines laufenden Lkw-Motors entspricht. Die Mieter wandten sich daraufhin an den Vermieter, der dafür Sorge tragen sollte, dass der Lärm abgestellt würde. Er unternahm aber erst mal nichts, erst Ende Januar 2011 schalteten die Nachbarn den Generator aus.

Für die Zeit zwischen November 2010 bis zur Abstellung des Generators durften die Mieter die Bruttowarmmiete um 20 Prozent mindern, wie die Amtsrichter nun feststellten. Dabei spielt es keine Rolle, dass das Nachbargrundstück nicht dem Vermieter gehörte. Er hätte von seinen gesetzlichen Abwehrrechten Gebrauch machen können: Schließlich war das Mietgrundstück durch den Betrieb des Generators wesentlich beeinträchtigt, als Eigentümer hätte er also gegen den Störer vorgehen können. Zudem haben Mieter grundsätzlich auch dann einen Anspruch auf Mietminderung, wenn der Vermieter den Lärm nicht zu vertreten hat. Schließlich entspricht die Wohnung dann nicht mehr dem vertragsgemäßen Zustand.

Quelle: ntv.de, ino

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