Ratgeber

Wartung der Elektrik Vermieter nicht in der Pflicht

Vermieter sind nicht zur regelmäßigen Kontrolle der Elektroinstallation in den Wohnungen ihrer Mieter verpflichtet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Zwar müsse der Vermieter das Gebäude in einem sicheren Zustand erhalten und gefährliche Defekte beseitigen, sobald er davon erfahren habe. Eine regelmäßige Generalinspektion müsse er aber nicht vornehmen (Az: VIII ZR 321/07).

Damit wies das Gericht die Klage eines Mieters auf rund 2.600 Euro Schadenersatz ab, dessen Wohnung durch einen Brand im Nachbar-Appartement beschädigt worden war. Auslöser war möglicherweise ein Kurzschluss in einer defekten Dunstabzugshaube, für deren regelmäßige Wartung aus Sicht des Mieters der Vermieter verantwortlich sein sollte. "Er hat überhaupt keine Kontrollen vorgenommen", sagte die Mieter-Anwältin im Prozess. Das sei eine gravierende Verletzung der "Verkehrssicherungspflicht".

Dem folgte der VIII. Zivilsenat des BGH nicht. Eine Pflicht zur Inspektion der gesamten Elektroinstallation bestehe allenfalls in besonderen Einzelfällen - etwa, wenn es zu wiederholten Störungen gekommen sei. Ohne konkreten Anlass sei der Vermieter dazu jedoch nicht verpflichtet. Der Anwalt des Vermieters hatte in der Verhandlung vor dem erheblichen organisatorischen Aufwand einer solchen Pflicht gewarnt, "der in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen steht".

Quelle: ntv.de

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