Täglich neue Nachbarn Vermietung an Touristen erlaubt
11.02.2010, 17:45 UhrTouristen sind für Wohnungsbesitzer manchmal einträglicher als normale Mieter. Doch wenn die Nachbarn täglich wechseln, tut das der Hausgemeinschaft nicht unbedingt gut. Zumal, wenn die Mieter im Urlaub so richtig die Sau rauslassen wollen. Der BGH erlaubt es Immoblienbesitzern trotzdem, aus Wohnungen Ferienwohnungen zu machen.

Ständig neue Nachbarn - und nicht alle wissen sich zu benehmen.
(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)
Wöchentlich wechselnde Wohnungsnachbarn sind für eine Hausgemeinschaft nicht unbedingt erfreulich. Dennoch darf ein Eigentümer darf seine Wohnung dauerhaft an Feriengäste vermieten. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Eine Berliner Eigentümergemeinschaft wollte einem Eigentümer eine derartige Nutzung untersagen. Nach dem Urteil muss die Gemeinschaft die Vermietung aber hinnehmen, sofern diese nicht zuvor durch eine Erklärung des Grundstückseigentümers oder eine Vereinbarung aller Eigentümer untersagt wurde.
Im konkreten Fall hatte ein Eigentümer seine beiden Wohnungen in einer Anlage tage- oder wochenweise an Berlin-Touristen vermietet. Die anderen Eigentümer monierten, dadurch steige die Anonymität im Gebäude und das Sicherheitsgefühl nehme ab. Die Richter wollten dem Argument nicht folgen. Die Vermietung der Wohnung an Feriengäste widerspreche nicht den Wohnzwecken. Allerdings räumten sie ein, dass es dazu durchaus unterschiedliche Meinungen in der Rechtsprechung gibt. Ihrer Meinung nach handelt es sich jedoch nicht um eine unzulässige gewerbliche Nutzung. Das Gesetz schreibe nicht vor, dass eine Wohnung ausschließlich zum Wohnen benutzt werden dürfe, so der BGH. Erlaubt sei etwa auch die Nutzung als Ingenieur-Planungsbüro.
Dass bei häufig wechselnden Bewohnern Schäden und Beeinträchtigungen möglich sind, wollten die Richter den Klägern nicht absprechen. Auch könnten die nachbarschaftlichen Beziehungen weniger eng sein als im Fall von Dauerbewohnern. Diese Auswirkungen mochten sie aber nicht nur Feriengästen zuschreiben: Auch dauerhafte Mieter könnten Schäden anrichten, heißt es in dem Urteil. Das Sicherheitsgefühl könne auch schon dadurch beeinträchtigt werden, dass ein Nachbar viel Besuch empfange. Ein gutes Verhältnis könne schon dann zerstört sein, wenn nur einer wegzieht. (Az.: V ZR 712/09)
Quelle: ntv.de, dpa