Partnersuche im Netz Vermittler braucht kein Taktgefühl
08.11.2011, 13:24 UhrEine Online-Partnerbörse ist mit einer traditionellen Partnervermittlung kaum vergleichbar. Und das liegt nicht nur an der größeren Auswahl. Auch rechtlich gelten andere Regeln, stellt das Amtsgericht München klar.
Steuerberater, Ärzte oder Rechtsanwälte verdienen ihr Geld auf ganz unterschiedliche Weise, eins haben sie aber gemeinsam: Sie erbringen sogenannte "Dienstleistungen höherer Art", für die ein besonderes Vertrauensverhältnis nötig ist. Rechtlich hat das die Folge, dass Dienstverträge jederzeit außerordentlich gekündigt werden können. Auch klassische Partnerschaftsvermittlungen werden als Dienste höherer Art eingestuft, auch hier können Verträge also jederzeit wieder gelöst werden. Doch wie sieht die Sache bei Online-Partnervermittlern aus? Das hatte jetzt das Amtsgericht München zu entscheiden.
Ein Münchner hatte sich Anfang 2010 bei einer Internetagentur registriert, die ihren Nutzern Hilfestellung bei der Suche nach einem Lebenspartner anbietet. Er wählte eine dreimonatige Mitgliedschaft, die sich automatisch um sechs Monate verlängert, sollte sie nicht vier Wochen vor Ablauf der drei Monate gekündigt werden.
Kündigung in letzter Minute
Anschließend nutzte er die Onlineplattform, kündigte dann aber doch kurz vor Ablauf der drei Monate. Die Betreiberin akzeptierte die Kündigung allerdings nur zum Ablauf der weiteren sechs Monate und verlangte noch 299 Euro Gebühren. Der Kunde weigerte sich zu zahlen. Es handele sich schließlich um eine Partnerschaftsvermittlung und damit um ein Dienstverhältnis mit besonderer Vertrauensstellung. Damit sei der Vertrag jederzeit kündbar.
Die Internetagentur klagte daraufhin vor dem Amtsgericht München – und bekam Recht. Der Kunde habe sich schließlich bei seinem Beitritt mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den darin vereinbarten Kündigungsfristen einverstanden erklärt.
Algorithmus ohne Fingerspitzengefühl
Im Unterschied zur klassischen Partnervermittlung werde bei der Onlineplattform kein Kundenprofil auf Grundlage eines persönlichen Kundenkontakts erstellt, sondern lediglich ein computergesteuertes Persönlichkeitsprofil. Dies sei keine Dienstleistung höherer Art, die äußerste Diskretion und ein hohes Maß an Taktgefühl verlange. Der Kunde halte schließlich überhaupt keinen persönlichen Kontakt zu den Beratern und kenne sie auch nicht persönlich. Die Leistungen von Onlineplattformen basierten auf mathematischen Algorithmen und würden vollautomatisch geschehen. Deshalb sei diese Situation auch nicht vergleichbar mit den klassischen Anwendungsfällen der Dienste höherer Art, heißt es in dem Urteil.
Quelle: ntv.de, ino