Dreiste Onlineshops Versandkosten oft fragwürdig
27.11.2009, 14:38 UhrDie besten Preise findet man oft im Internet. Die Freude über das vermeintliche Schnäppchen wird allerdings schnell getrübt, wenn man einen Blick auf die Versandbedingungen wirft. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat 100 Onlineshops unter die Lupe genommen und festgestellt: Die Versandkosten sind ziemlich undurchschaubar und haben mit den Konditionen von Paketdiensten nicht viel zu tun.
Leicht heißt nicht billig

Wer neun Euro für eine Briefsendung zahlt, sollte vielleicht den Versanddienst wechseln.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Für die Lieferung eines Flachbildfernsehers beispielsweise verlangte das Gros der überprüften Händler zwischen 40 und 65 Euro. Fünf dagegen begnügten sich mit 5,90 bis 10 Euro. Und drei wollen sogar kostenlos liefern, wobei einer unumwunden einräumte, dass die "Versandkosten im Preis enthalten" seien. Im Schnitt lag der Preis für die Lieferung der Fernseher bei rund 28 Euro. Zum Vergleich: Bei Paketdiensten kostet der Versand eines Flachbildfernsehers mit gleichem Ausmaß und Gewicht zwischen knapp 26Euro (Hermes) und 50 Euro (Iloxx).
Auch bei den anderen Warengruppen stießen die Tester auf teils drastische Preisunterschiede. Für den Versand einer Speicherkarte berechneten Onlineshops bis zu 8,95 – angesichts des geringen Gewichts ist das geradezu dreist. Drei Internet-Shops versprachen dagegen, ihre Speicherkarten zum Nulltarif zu verschicken, im Mittel waren es 5,44 Euro.
Wie wenig der Versandpreis mit den tatsächlichen Kosten zu tun hat, zeigt der Vergleich von Speicherkarten mit fast 1000mal schwereren Schlagbohrmaschinen. Deren Versand schlug mit höchstens 7,95 Euro zu Buche, im Schnitt waren es nur 4,26 Euro.
Kreative Zuschläge
Viele Shops verzichten ab einem bestimmten Bestellwert ganz auf Versandkosten – manche holen sich ihr Geld aber auf andere Weise zurück: So stellten zwei Anbieter statt Versandkosten einfach Verpackungskosten in Rechnung. Ein anderer kalkulierte einen Sperrgutzuschlag. Ein Shop wollte bei Bestellungen ab 150 Euro auf Versandkosten verzichten, kassierte aber weiterhin einen prozentualen Anteil an den Verpackungskosten.
Doch solche Kreativität hat ihre Grenzen. Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale NRW weiß, welche Kosten die Online-Shops ihren Kunden überhaupt in Rechnung stellen dürfen: "Dazu zählen die Portokosten inklusive eventueller Versandversicherungen, dazu gehören die Kosten für Verpackungsmaterial sowie der Aufwand für die Verpackungsarbeit – allerdings nur in angemessenem Rahmen." Verboten sei es dagegen, die Versandkosten in den AGB zu verstecken und sie nur vage oder als undurchschaubare "Klassen" anzugeben. Solche rechtlichen Fouls, fand die Verbraucherzentrale NRW allerdings bei ihrem Vergleich.
Quelle: ntv.de, ino