Immobilienbesitzer aufgepasst Versicherer kündigen schneller
28.01.2008, 08:19 UhrBesitzer von Altimmobilien müssen zunehmend damit rechnen, schon nach dem ersten Schadensfall von ihrer Gebäudeversicherung eine Kündigung zu erhalten. Denn das Entgegenkommen vor allem nach Leitungswasserschäden wird geringer.
Außerdem sanieren viele Eigentümer nicht rechtzeitig. In jedem Fall sind es die Versicherten, die am Ende im Regen stehen: Sie müssen sich häufig einen neuen Versicherer suchen. Der Abschluss einer neuen Police ist allerdings nicht leicht, wenn der alte Vertrag vom Versicherer gekündigt wurde.
"In den vergangenen Jahren verschärft sich diese Entwicklung deutlich", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Vor 10, 15 Jahren sei die Kündigung nach der ersten Schadensregulierung noch die Ausnahme gewesen. Heute sei das Entgegenkommen vonseiten der Gesellschaften geringer geworden. Das Wirtschaftsmagazin "Capital" hatte berichtet, dass immer mehr Versicherer zu dieser Praxis übergehen. Betroffen seien vor allem Eigentümer älterer Immobilien, bei denen besonders oft teure Leitungswasserschäden zur Kündigung führen.
GDV sieht es anders
Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht einen gegenläufigen Trend: "Für die Unternehmen ist die Bereitschaft zur Kulanz wichtiger denn je." Versicherte machen nach Beobachtung von Thorsten Rudnik aber andere Erfahrungen. "Wohngebäudeversicherungen versichern keine Sanierungen, sondern unvorhergesehene Schadensfälle", erläutert Rudnik. Nach Schadensfällen wollten sich die Unternehmen vor weiteren Kosten schützen. "Unter Umständen kündigen sie die Verträge dann schon nach dem ersten Schadensfall."
Die Versicherer sind also nicht allein Schuld an dieser Entwicklung - nachsichtiges Verhalten vieler Eigentümer hat die Zahl der Schadensfälle in die Höhe getrieben. Viele Eigentümer wissen über den Zustand ihrer Altimmobilie nicht ausreichend Bescheid, sagt auch Torsten Flomm, Geschäftsführer des Grundeigentümer-Verbands in Hamburg. "Häufig handelt es sich um mehrfach vererbte Objekte, deren Zustand nicht dokumentiert ist." Auch Thorsten Rudnik rät, es gar nicht erst zum Schadensfall kommen zu lassen - es sei besser, frühzeitig zu reagieren.
Rohrnetz nach 35 Jahren sanieren
So sollte zum Beispiel ein 35 Jahre altes Rohrnetz vorsorglich saniert werden. Dadurch ließen sich teure Leitungswasserschäden und der Verlust des Vertrags vermeiden. Denn nach einer Schadensregulierung stellen die Unternehmen den Eigentümern häufig die Kündigung zu und bieten gleichzeitig die Fortführung des Vertrags unter neuen Konditionen an. Das bedeutet in den meisten Fällen dann, einen Vertrag mit Selbstbeteiligung abzuschließen.
Wenn der Eigentümer einem solchen Angebot nicht zustimmt, droht ihm laut Rudnik aber die Kündigung. Denn das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, stehe beiden Parteien nach einem Schadensfall zu. Wer sich an ein anderes Unternehmen wendet, hat nach Angaben des Experten oft mit dem "Makel eines gekündigten Vertrages" zu kämpfen und muss dann mit einem vergleichsweise hohen Risikozuschlag rechnen. Im schlimmsten Fall werde man weitergeschickt.
Um an einen neuen Vertrag mit günstigen Konditionen zu gelangen, rät Rudnik, ein Angebot vom Versicherer nicht gleich auszuschlagen. Flattert die Kündigung ins Haus, gehen Betroffene auf das neue Angebot mit Selbstbeteiligung ein. Sie sollten sich dann allerdings maximal ein weiteres Jahr vertraglich binden und sich rechtzeitig einen neuen Versicherer suchen.
Quelle: ntv.de