Ungenaue Gesundheits-Angaben Versicherer muss nachhaken
12.08.2008, 11:27 UhrUngenaue Angaben zum Gesundheitszustand kosten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe muss die Versicherung in solchen Fällen von sich aus nachfragen. Nimmt sie die ungenauen Angaben hin, darf sie später nicht den Versicherungsschutz verweigern (Az.: IV ZR 119/06).
Das Bundesgericht gab mit seinem Urteil einem Versicherten Recht. Das Unternehmen hatte Leistungen an den Kläger mit der Begründung verweigert, er habe ein Rückenleiden verschwiegen. Tatsächlich hatte der Kläger Angaben zu Rückenproblemen gemacht - allerdings ungenaue. Die Richter hielten der Versicherung daraufhin vor, sich in dem Fall treuwidrig zu verhalten: Sie hätte die Angaben nicht ungeprüft übernehmen dürfen, sondern vielmehr nachfragen müssen. Daher habe der Kläger trotz der ungenauen Angaben den Versicherungsschutz behalten.
Quelle: ntv.de