Betrugsversuch Versicherter muss zahlen
10.09.2007, 08:36 UhrTäuscht ein Kunde bei seiner privaten Haftpflichtversicherung einen Schaden nur vor, so muss er die angefallenen Bearbeitungskosten zahlen. Das berichtet die Zeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Nach Auffassung des Gerichts schuldet der Versicherungskunde die Kosten als Schadensersatz (Az.: 3 C 465/05). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Haftpflichtversicherung gegen einen Kunden statt.
Der Kunde hatte behauptet, er habe beim Verladen eines Schreibtisches das Auto eines anderen beschädigt. Ein Sachverständiger stellte allerdings fest, dass dies nicht der Fall gewesen sein kann. Die Versicherung stellte dem Kunden daraufhin eine Bearbeitungsgebühr von 200 Euro in Rechnung. Das Amtsgericht sah dies als berechtigt an. Denn der Kunde habe die vertragliche Pflicht verletzt, der Versicherung keine unnötigen Kosten zu verursachen. Daher müsse er genau diese aus eigener Tasche bezahlen.
Quelle: ntv.de