Ratgeber

Unfall oder Krankheit? Versicherung bei Zeckenbiss

Für die gesundheitlichen Folgen eines Zeckenbisses muss die private Unfallversicherung in der Regel nicht aufkommen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln hervor. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei einem Zeckenbiss nicht um einen Unfall im Sinne der einschlägigen Versicherungsbestimmungen (Az.: 20 U 218/07).

Bei einer Versicherten war es nach einem Zeckenbiss zu einer Borreliose-Infektion gekommen. Die Frau war der Auffassung, sie habe daher Anspruch auf Leistungen ihrer privaten Unfallversicherung. Das Unternehmen verwies aber auf eine Ausschlussklausel in den allgemeinen Vertragsbedingungen. Das Gericht wertete die Klausel als rechtmäßig: Die Unfallversicherung müsse nur zahlen, wenn ein Krankheitserreger durch einen Unfall in den Körper gelange. Ein Zeckenbiss sei indes kein Unfall, sondern nur eine geringfügige Hautverletzung. Wenn dadurch Bakterien oder Viren in den Körper gelangten, sei dies als "herkömmliche" Krankheit zu betrachten.

Übrigens schließen immer mehr private Unfallpolicen auch das Risiko von Zeckenbissen mit ein.

Quelle: ntv.de

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