Auf Arbeitsweg verfahren Versicherung zahlt nicht bei Unfall
03.07.2012, 16:50 UhrDie gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen, die sich auf dem direkten Arbeitsweg ereignen. Wer auf die "falsche" Autobahn gerät, verliert unter Umständen seinen Versicherungsschutz.
Wer sich während einer dienstlichen Autofahrt aus Unachtsamkeit verfährt, hat bei einem Unfall keinen gesetzlichen Versicherungsschutz. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden (Az. L 3 U 151/08).
Die Richter hatten über den Fall eines Paares zu entscheiden, das einen Mietwagen aus Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen überführen wollte. Wegen einer Unterhaltung waren die beiden so abgelenkt, dass sie auf die falsche Autobahn gerieten. Auf der Strecke, die entgegengesetzt zum eigentlichen Ziel lief, kam es zu einem schweren Unfall, bei dem der Kläger einen Arm verlor.
Die gesetzliche Unfallversicherung müsse nicht zahlen, urteilten die Richter. Denn die Kläger seien auf einem sogenannten Abweg gewesen, auf den sie aus Unachtsamkeit und nicht aus betrieblichen Gründen geraten seien. Der versicherte Betriebsweg sei dadurch unterbrochen gewesen. Allenfalls bei äußeren Umständen wie etwa Nebel, Dunkelheit oder mangelhafter Beschilderung hätten die Kläger eine Rechtfertigung für ihren Umweg gehabt.
Quelle: ntv.de, ino/dpa