Gut zu wissen, Nr. 7 Versicherungsmakler haftet nicht
19.01.2007, 08:29 UhrEin Versicherungsmakler haftet nicht ohne weiteres, wenn eine möglicherweise fehlerhafte Beratung den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge hat. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Vielmehr müsse der Kunde beweisen, dass bei sachgerechter Beratung ein wirksamer Versicherungsvertrag zu Stande gekommen wäre (Az.: 5 U 582/06).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadenersatzklage einer Polin gegen einen Versicherungsmakler ab. Der Makler hatte ihr eine Risikolebensversicherung einschließlich einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt. Der Makler hat nach ihren Angaben wegen ihrer Sprachschwierigkeiten auch die Gesundheitsfragen in dem Versicherungsantrag beantwortet und dabei wahrheitswidrig alle Fragen verneint. Die Versicherung erklärte daher die Anfechtung des Vertrages.
Das OLG sah für Schadenersatzforderungen keine Rechtsgrundlage. Die Klägerin hätte beweisen müssen, dass bei ordnungsgemäßer Beantwortung der Gesundheitsfragen die Versicherung das Vertragsangebot angenommen hätte. Dazu hätte sie wiederum konkret darlegen müssen, welche Erkrankungen sie bei ordnungsgemäßer Beratung angegeben hätte und inwieweit sie mit einem Risikoschluss oder höheren Prämien einverstanden gewesen wäre. Die pauschale Aussage, sie hätte dann zutreffende Angaben gemacht, genüge nicht.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Sache liegt wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vor.
Quelle: ntv.de