Ratgeber

Depression verschwiegen Versicherungsschutz weg

Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Depression verschweigt, verliert möglicherweise seinen Versicherungsschutz. Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin hervor.

Dem Richterspruch zufolge ist eine Versicherung in solchen Fällen berechtigt, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Als eindeutiges Indiz für eine bewusste Täuschung werteten es die Richter, wenn ältere Erkrankungen angegeben, akute aber verschwiegen werden (Az.: 6 U 233/04).

In dem Fall hatte der Versicherte bei Vertragsabschluss nicht angegeben, dass er unter anderem an Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit, Konzentrationsschwächen und Depressionen leidet. Lange zurückliegende Erkrankungen und Klinikaufenthalte gab er dagegen an. Als die Versicherung von den akuten Erkrankungen erfuhr, focht sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Das Kammergericht sah das als begründet an.

Quelle: ntv.de

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