Ratgeber

Mehr als lebenslänglich Verträge nach dem Tod

Mit dem Tod enden nicht automatisch die Vertragsbeziehungen des Verstorbenen. Deshalb sollten die Erben schnell seine Verpflichtungen prüfen und kündigen, damit sie nicht auf längere Sicht weiter Beiträge zahlen müssen.

Dazu gehören etwa laufende Versicherungen, Vereinsmitgliedschaften oder Abonnements. Welche Verträge der Verstorbene abgeschlossen hat, finden Erben normalerweise schnell anhand der Einzugsermächtigungen und Daueraufträge auf den letzten Kontoauszügen heraus.

Die Verbraucherzentrale rät, zuerst alle Vertragspartner über den Todesfall informieren. Wenn im Vertrag keine besonderen Kündigungsfristen für den Todesfall geregelt sind, könnten Erben nur innerhalb der normalen Fristen kündigen. Manche Verpflichtungen könnten auch nach langer Zeit noch widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung nicht korrekt war.

Quelle: ntv.de

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