Ratgeber

Künstlersozialkasse Viele sollen zahlen

Die Künstlersozialkasse (KSK) war den meisten Deutschen bis vor kurzem völlig unbekannt. Das hat sich vor allem in der Wirtschaft in den vergangenen Monaten dramatisch geändert. Viele Unternehmen bekamen Post von der Behörde. Sie sollen Abgaben zahlen, weil sie Künstler beschäftigt haben. Für die Leiterin der KSK ist die Unkenntnis in deutschen Unternehmen eher unverständlich. "Schließlich gibt es die Behörde schon seit 25 Jahren", meint Sabine Schlüter.

Seit 1983 Jahren muss jedes Unternehmen, das freischaffende Künstler beschäftigt, Abgaben an die Künstlersozialkasse zahlen. Grundlage ist das Künstler-
sozialversicherungsgesetz. Der Begriff des "Künstlers" umfasst weit mehr als nur Maler oder Sänger. Auch Journalisten, Fotografen oder Übersetzer gehören dazu. "Wo es darauf ankommt, auch mal eine Meinung zu äußern oder ein Kunstwerk zu schaffen, das nicht allgemeiner Beliebtheit entspricht, ist der besondere Schutz der Gesellschaft nötig", so Schlüter.

Soweit so gut - bislang hat diese Schutzbedürftigkeit viele Unternehmen nicht weiter interessiert. Doch seit dem vergangenen Jahr ist das anders. Da verabschiedete der Bundestag die dritte Novelle des Gesetzes zur Künstlersozialversicherung. Bislang kontrollierte die Künstlersozialversicherung die Unternehmen nur in geringem Maße. Nun aber droht der Gesetzgeber mit dem massenhaften Einsatz von Prüfern der deutschen Rentenversicherung.

Dompteure und Eisläufer

In Wirtschaft und Handel stehen seitdem die Zeichen auf Sturm. Bei den Industrie- und Handelskammern häufen sich die Anfragen der überraschten Unternehmen. Kaum einer versteht, warum er die Künstlerabgabe zahlen soll. Besonders unglücklich ist man über das breite Spektrum der Berufe, die unter das Gesetz fallen. "Im Berufskatalog sind über 100 Berufe verzeichnet, bis hin zum Dompteur oder Eiskunstläufer", kritisiert Ulrich Soenius, Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln. Grundsätzlich, räumt er ein, solle es für bestimmte künstlerische Berufe ruhig eine Sozialversicherungspflicht geben. "Aber warum müssen die Unternehmen damit belastet werden?" fragt Soenius.

Auf das Honorar für einen Künstler müssen Unternehmen eine Abgabe von fünf Prozent zahlen, eine Art Abschlag zur Sozialversicherung. Und zahlen muss, wer dreimal im Jahr oder öfter Künstler beschäftigt. Rechtsanwalt Klaus Westkamp führt beispielhaft den Bereich der Eigenwerbung an: "Da geht es um die Gestaltung von Homepages und Broschüren oder um eine Musikgruppe, die bei einem Event auftritt."

Die Prüfungen und Fragebögen in den Unternehmen schaffen Unruhe. Bis zu fünf Jahren rückwirkend müssen Beiträge gezahlt werden - plus einer möglichen Strafzahlung. Wenn Unternehmen deshalb in Zahlungsschwierigkeiten geraten, hilft oft ein spezialisierter Anwalt. So wie Klaus Weskamp, der mit der Künstlersozialkasse bis jetzt gute Erfahrungen gemacht hat: "In der Behörde sitzen gut geschulte Mitarbeiter, die mit Fingerspitzengefühl entscheiden, was geht und was nicht." So bleibt den Unternehmen nicht viel anderes übrig, als sich an die "neue" Behörde zu gewöhnen.

Quelle: ntv.de

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