Ratgeber

Solaranlage auf dem Dach Vorsicht Umsatzsteuer!

Wer auf seinem Dach eine Solaranlage betreibt und Strom ins öffentliche Netz einspeist, muss sich mit der Einkommen- und Umsatzsteuer beschäftigen. So sind Einnahmen aus der Stromerzeugung grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, wenn Betreiber nicht unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fallen. Sie sieht eine Umsatzsteuerfreiheit für all jene vor, die jährlich maximal 17.500 Euro Umsatz erzielen. "Die meisten privaten Photovoltaik-Anlagen dürften diese Umsätze nicht erwirtschaften", heißt es beim Eigentümerverband Haus & Grund.

Die meisten Privat-Nutzer gelten als Kleinunternehmer.

Die meisten Privat-Nutzer gelten als Kleinunternehmer.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen will, muss das aber beim Finanzamt beantragen. Außerdem muss der Netzbetreiber, bei dem der Strom eingespeist wird, davon in Kenntnis gesetzt werden - er zahlt dann netto aus, also ohne Umsatzsteuer. Grundsätzlich sind Einnahmen aus der Einspeisung von Strom einkommensteuerpflichtig. Sie müssen also in der Steuererklärung in der Anlage GSE angegeben werden. Aufwendungen, die durch den Betrieb der Anlage entstehen, können als Werbungskosten abgezogen werden.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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