Auch Anleger haften Vorsicht bei Genussscheinen
19.04.2013, 13:08 UhrGenussscheine bieten Anlegern oft hohe Zinsen. Mit fünf Prozent und mehr erscheinen solche Papiere vielen Verbraucher in Zeiten niedriger Zinsen verlockend. Dabei haben sie einen entscheidenden Haken.

Riskantes Geschäft: Bei Genussscheinen werden Anleger am Gewinn beleitigt - in der Regel nehmen sie aber auch am Verlust teil.
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Bei Genussscheinen mit hohen Zinsversprechen sind Kleinanleger besser vorsichtig. "Sie sollten lieber die Finger davon lassen", rät Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-W ürttemberg in Stuttgart. "Denn der Zins wird nur gezahlt, wenn es der Gewinn auch zulässt."
Genussscheine sind eine Mischung aus Anleihen und Aktien. Anleger haben Anspruch auf Rückzahlung des Nominalwertes - ähnlich wie bei Anleihen. Zugleich haben Verbraucher auch das Recht, am Gewinn teilzuhaben - ähnlich wie bei Aktien. Das Problem: "Sie nehmen in der Regel auch am Verlust teil", sagt Nauhauser.
Ein Beispiel: Ein Anleger hat 10.000 Euro investiert. Die Firma, deren Genussschein er gekauft hat, erwirtschaftet einen Verlust von zehn Prozent. Das heißt, der Wert der Einlage verringert sich ebenfalls um zehn Prozent. Der Anleger verliert 1000 Euro.
Ein weiterer Haken: Anders als bei Aktien haben Anleger bei Genussscheinen kein Mitspracherecht. "Sie werden zwar am unternehmerischen Risiko beteiligt, können aber nicht mitreden", erläutert Nauhauser. Daher lassen Kleinanleger von diesen Papieren besser die Finger. "Investieren Sie lieber in einen breit streuenden Aktienfonds", empfiehlt Nauhauser. "Da ist das Risiko geringer."
Genussscheine werden auch von großen bekannten Wirtschaftsunternehmen mit einer erstklassigen Bonität ausgegeben. Wer sein Geld in solchen Papieren anlegen möchte, tut gut daran, die Firmen mit einem untadeligen Ruf zu bevorzugen. Aber auch dies ist nicht in jedem Fall risikolos, wie Pleiten der Vergangenheit beweisen. Muss die Gesellschaft Insolvenz anmelden, werden die eigenen Wertpapiere fast immer vollständig wertlos. Für den Anleger bedeutet das im schlimmsten Fall den Totalverlust.
Die Finger sollten Anleger von Angeboten auf dem Grauen Kapitalmarkt lassen. Diese Eigenemissionen unterliegen wie die hergebrachten Beteiligungen keiner wirksamen staatlichen Kontrolle. Das Gesetz schreibt nur vor, einen Verkaufsprospekt vorzulegen.
Quelle: ntv.de, awi/dpa