Ratgeber

Abwrackprämie Vorsicht beim Autokauf

Neuwagenkäufer, die auf die Abwrackprämie spekulieren, sollten sich im Kaufvertrag vom Händler vorsichtshalber ein Rücktrittsrecht einräumen lassen - für den Fall, dass die Prämie nicht gezahlt wird. Das gelte insbesondere für diejenigen, die den Neuwagenkauf "auf Kante" finanzieren, so die Verbraucherzentrale Berlin. Verbraucher müssten sonst damit rechnen, dass sich der Kaufpreis des Neufahrzeugs schlagartig um 2500 Euro erhöht. Die Gefahr, bei der Prämienvergabe leer auszugehen, besteht insbesondere bei langen Lieferfristen. Denn die Prämie kann erst bei der Zulassung beantragt werden, nicht bei Unterzeichnung des Kaufvertrages.

Ziemlich viel Papier

Laut Verbraucherzentrale reicht es zudem nicht aus, einen Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs vorzulegen. Zusätzlich ist eine Bestätigung erforderlich, dass das Auto tatsächlich geschreddert wurde.

Ein weiterer Fallstrick lauert bei Jahreswagen: Zwar gilt die Prämie auch hier, allerdings gibt es Einschränkungen. Das Fahrzeug darf längstens ein Jahr auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein. Für den Kauf von Privat gibt es also keinen Zuschuss.

Quelle: ntv.de

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