Ratgeber

Tückische Vermieterfragen Wann Mieter lügen dürfen

"Wollen Sie Kinder bekommen?" Fragen wie diese dürfen Vermieter nicht stellen. Auch Politik und Religion sind tabu. Mieter müssen darauf nicht reagieren oder dürfen die Unwahrheit sagen, falls sich sonst ihre Chancen verschlechtern, die Wohnung zu bekommen.

Bevor es zum Mietvertrag kommt, muss der Interessent viele Fragen beantworten. Nicht alle sind legitim.

Bevor es zum Mietvertrag kommt, muss der Interessent viele Fragen beantworten. Nicht alle sind legitim.

Ein Mietvertrag lässt sich vom Vermieter nicht so einfach kündigen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, prüfen Vermieter daher schon im Vorfeld genau, wen sie in ihre Wohnung lassen. Das ist verständlich, allerdings sind dabei der Neugier der Vermieters Grenzen gesetzt. Und bei unzulässigen Fragen muss der Mieter auch nicht antworten, wie der Eigentümerverband Haus & Grund erläutert.

Üblich und legitim sind Fragen zur Person, etwa der vollständige Name, das Geburtsdatum, die aktuelle Anschrift und wie viele Personen in die Wohnung einziehen werden. Berechtigt ist auch die Frage, ob in der Wohnung Musikinstrumente gespielt werden sollen und ob geraucht wird. Weitere zulässige Fragen betreffen die Zahlungsfähigkeit des neuen Mieters. Welchen Beruf übt er aus, wer ist sein Arbeitgeber oder bezieht er Sozialhilfe? Die Frage nach dem Gehalt ist legitim – allerdings hat der Vermieter keinen Anspruch auf mehrmonatige Einkommensnachweise. Weigert sich der Bewerber, muss er allerdings damit rechnen, dass er die Wohnung nicht bekommt. Gängig ist mittlerweile auch eine Schufa-Auskunft, die der Mieter meist selbst mitbringen muss. Die Einkommensverhältnisse von Angehörigen, die den Mietvertrag nicht unterschreiben, sind dagegen tabu.

Unzulässig sind Fragen beispielsweise nach politischen Sympathien, der religiösen Zugehörigkeit oder der sexuellen Orientierung. Auch ob ein Kinderwunsch besteht, geht den Vermieter nichts an, wenn eine Bewerberin schwanger ist, darf sie in diesem Fall lügen. Nach dem Familienstand zu fragen, ist hingegen berechtigt und auch beim Thema Haustiere muss der Bewerber bei der Wahrheit bleiben. Ob er Mitglied eines Mietervereins ist, oder ob der Mietinteressent vorbestraft ist, muss der Vermieter hingegen nicht erfahren.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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