Verspätungen im Weihnachtsverkehr Wann die Bahn zahlen muss
23.12.2009, 14:05 Uhr
Über 60 Minuten Verspätung sind nicht tolerierbar und müssen entschädigt werden.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Bei ICE-Ausfällen über Weihnachten gelten für Bahnfahrgäste die normalen Entschädigungsregeln. Wer auf der Strecke Berlin-Leipzig-München auf andere Züge ausweichen muss, bekommt ab 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Preises für die einfache Fahrt zurück. Bei 120 Minuten und mehr sind es 50 Prozent. Auch das Geld für verfallene Platzreservierungen werde erstattet, sagte ein Bahnsprecher. Noch bis zum 27. Dezember fällt auf der Strecke Berlin-Leipzig-München nach Bahnangaben jeder zweite ICE aus, weil die Züge wegen des Winterwetters mehr gewartet werden müssen als sonst.
Jeder, der im Bahn-Fernverkehr mindestens eine Stunde verspätet ankommt, hat Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich ist die ursprüngliche Reiseplanung, erklärte der Bahnsprecher. Ein Beispiel: Ein Fahrgast will von Berlin nach München fahren. Der Zug, für den er eine Reservierung hat, fällt jedoch aus. Bekommt er einen Platz im Zug eine Stunde später, erreicht er München mit 60 Minuten Verspätung - sofern dieser Zug pünktlich ist. Er kann dann 25 Prozent des Fahrpreises zurückfordern. Erreicht er München zwei Stunden später als vorgesehen, sind es 50 Prozent. Der Sprecher wies darauf hin, dass die mit manchen Tickets verbundene Zugbindung zwischen Berlin und München derzeit aufgehoben ist. Außerdem können Reisende auf ICE-Züge von Berlin nach Frankfurt/Main oder von München aus nach Norden ausweichen und dann in Fulda umsteigen.
Besondere Regeln für Nachtreisen
Laut der Fahrgastrechteverordnung, die in Deutschland seit dem 29. Juli 2009 gilt, müssen "angemessene Übernachtungskosten" erstattet werden, wenn wegen eines Zugausfalls oder einer Verspätung die Weiterfahrt am selben Tage nicht mehr zumutbar erscheint. Beträgt eine Verspätung mindestens 60 Minuten, dürfen sich Bahnreisende außerdem ein Taxi oder einen Bus nehmen, wenn ihre planmäßige Ankunft am Zielort zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr vorgesehen war. Allerdings sind dabei maximal 80 Euro Kostenerstattung möglich.
Wer einen Teil seines Fahrpreises oder das Geld für eine ungenutzte Reservierung zurückbekommen möchte, wendet sich an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt (Tel.: 01805/20 21 78 für 14 Cent/Minute, www.fahrgastrechte.info). Das einzureichende Formular gibt es auf den Bahnhöfen sowie in den Zügen, so der Bahnsprecher. Auch auf www.bahn.de ist es abrufbar.
Um Streitfälle kümmert sich die neue Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, www.soep-online.de). An die Einrichtung haben sich seit dem jüngsten Wintereinbruch bereits zahlreiche Kunden gewandt, erklärt Geschäftsführer Heinz Klewe: "Wir bekommen E-Mails noch und nöcher." Er rechnet damit, dass die Zahl der Bitten um eine Vermittlung über Weihnachten noch deutlich zunehmen wird.
Quelle: ntv.de, dpa