Kostenlose Downloads Warnung vor Internet-Abzocke
06.09.2010, 16:22 UhrDie Verbraucherzentrale Berlin warnt vor unseriösen Internet-Anbietern . Sie stellen Angebote ins Netz, die scheinbar kostenlos heruntergeladen werden dürfen. Doch danach flattern Rechnungen und Mahnungen ins Haus.

(Foto: dpa)
Bei vielversprechenden Geschäften im Internet oder auf der Straße ist Misstrauen geboten. Dennoch tappen viele Menschen in die Falle des Kleingedruckten und brauchen Hilfe. Internetnutzer laden häufig im guten Glauben als gratis angepriesene Angebote aus dem Netz herunter. Doch oft flattert dann ein Zweijahresvertrag ins Haus. "Auch wenn der Verbraucher im Recht ist und gar keinen Vertrag abgeschlossen hat, sollte er unbedingt reagieren", so Peter Lischke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Berlin.
Ob bei angeblich kostenlosen Geburtstagsgedichten, Hausaufgabenhilfe und anderen Angeboten - "Wenn eine Rechnung kommt und per Einschreiben kein Einspruch eingelegt wird, drängen solche dubiosen Internetanbieter mit Inkasso-Agenturen und Rechtsanwälten auf Zahlung." Die verlangte Summe könne dann rasch auf ein Mehrfaches steigen. Die Verbraucherzentrale kann um Rat gefragt werden und hält Musterbriefe bereit. "Auch wenn der Verbraucher im Recht ist, Reagieren ist in jedem Fall wichtig", betonte Lischke.
Überraschungseffekt zieht
Weil die Menschen an der eigenen Haustür in den letzten Jahren misstrauischer geworden sind, haben sich aufdringliche und dubiose Geschäftspraktiken auch auf Bahnhöfe und die Straße verlegt. Dort wird um Vertragsabschlüsse für Versicherungen, Zeitungs- und Buchbestellungen sowie vieles andere geworben. Lischke sagte: "Dabei setzten die Werber häufig auf den den Überraschungseffekt. Der Angesprochene soll möglichst rasch unterschreiben, ohne viel nachzudenken und das Kleingedruckte zu lesen."
Auch Kreditkarten werden von ambulanten Werbern verkauft, auch auf den Flughäfen. Lischke appellierte, sich an Bahnhöfen, Haltestellen, Flughäfen oder vor Supermärkten am besten gar nicht ansprechen zu lassen von solchen Anpreisern. "Dann kann es danach auch keinen Ärger geben." Wer dennoch unterschreibt, sollte nicht vergessen, dass er ein zweiwöchiges Widerrufsrecht hat.
Quelle: ntv.de, dpa