Ratgeber

Neues Mietrecht Was ändert sich, was bleibt?

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Für Mieter und Vermieter ändert sich in Zukunft einiges. Mit der Zustimmung des Bundesrates ist der Weg frei für ein neues Mietrecht. Dieses könnte bereits im April in Kraft treten. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie in aller Kürze zusammengefasst.

Fernando Rossi lebt in einer lichtdurchfluteten Altbauwohnung im Herzen von Berlin. Doch von einem Tag auf den anderen fand er sich in einem abgedunkelten Raum wieder: Der Wohnungseigentümer hatte vor die gesamte Fassade das riesige Plakat eines bekannten Softdrink-Herstellers hängen lassen.

Es kam noch schlimmer. Während die Wohnung tagsüber dunkel blieb, leuchteten nachts die Werbelichter hinein. Doch darf ein Vermieter so ohne weiteres Plakate vor die Fenster der Mieter hängen?

Für Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund ist die Sache klar: "Man hat als Mieter schlechte Chancen, das liegt daran, dass, wenn der Vermieter zu Recht ein Gerüst hochgezogen hat, und zu Recht diese Werbeplakate drangehängt hat, beispielsweise weil er modernisiert oder weil er die Fassade repariert, dann guckt man als Mieter tatsächlich ins Dunkle…"

In der Tat hätte Fernando Rossi dem Wohnungseigentümer wenigstens die Miete mindern können - denn seine Wohnqualität war durch die Baumaßnahmen sichtlich eingeschränkt.

Mietminderung

Ab April wird diese Möglichkeit mit den neuen Mietrechtsregelungen eingeschränkt. Mieter wie Fernando Rossi dürfen dann in den ersten drei Monaten einer Sanierung die Miete nicht mehr mindern– vorausgesetzt, es handelt sich um energetische Baumaßnahmen, weiß Ulrich Ropertz: "Das heißt, auch dann, wenn die Wohnung kalt bleibt, weil die Heizung ausgetauscht wird, wenn ein Riesengerüst vor dem Haus und vor den Fenstern steht, wenn es dunkel und dreckig ist in der Wohnung, all das nutzt nichts, der Mieter muss trotzdem die volle Miete zahlen."

Bei reinen Reparaturarbeiten dürfen Mieter aber nach wie vor die Miete mindern.

Mieterhöhung

Das bisherige Recht sah vor, dass Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent erhöhen durften. Jetzt können die Bundesländer jeweils für sich entscheiden, ob sie diese so genannte Kappungsgrenze senken: Dann darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur um 15 Prozent steigen.

Dies betrifft ausschließlich bestehende Mietverträge - für neue Abschlüsse gilt das nicht!

Zwangsräumung

Verbesserungen für Vermieter sollen die neuen Regelungen zur Kaution bringen. Bezahlt ein Mieter diese nicht pünktlich, darf der Vermieter ihm bereits nach zwei Monaten die fristlose Kündigung aussprechen. Und gegen Mietnomaden soll nun überall die Räumung nach dem so genannten "Berliner Modell" erlaubt sein, konkret: "Der Gerichtsvollzieher kommt und setzt den Mieter vor die Tür und gibt dem Vermieter das Recht, sich um die Einrichtungsgegenstände zu kümmern, das heißt: Der Vermieter kann dann die Einrichtung des Mieters selber abfahren.", so Ulrich Ropertz.

Diese Mietrechtsänderungen betreffen Fernando Rossi zumindest bisher nicht. Gegen das Plakat vor seinem Fenster aber wollte er sich wehren. Nicht per Anwalt, nicht über den Vermieter, sondern über die werbende Firma selbst - mit Twitter, Facebook und einer öffentlichen Petition. Der Konzern schickte PR-Manager zum Entschuldigen vorbei und räumte das Plakat ab.

Mieter Fernando Rossi ist dennoch nur vorsichtig optimistisch: "Wir haben noch keine Ahnung, was der was der Vermieter jetzt machen wird. Ich weiß auf jeden Fall, dass eine Menge Leute hier nicht sehr froh sein werden, wenn er stattdessen etwas anderes aufhängt. Und ich hoffe, dass die ganze Medienberichterstattung dazu führt, dass er vielleicht erstmal darüber nachdenkt, mit uns zu sprechen, bevor er wieder sowas ähnliches macht."

Bis das geklärt ist, wird Fernando Rossi aber erst einmal die verbesserte Aussicht genießen.

Quelle: ntv.de

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