Ratgeber

Lizenz zum Gelddrucken? Was der Makler leisten soll

Gerade in Großstädten kann er für Wohnungssuchende eine echte Plage sein: Der Makler. Die Traumwohnung ist gefunden, doch bevor es zum Mietvertrag kommt, hält der Wohnungsvermittler die Hand auf. Dabei leistet der für sein Geld kaum mehr, als die Adresse zu nennen - oder?

Auf manchem Besichtigungstermin tummeln sich mehr als dreißig Leute. Da haben Mieter wenig Chancen und Makler große Auswahl. Immerhin gibt es für die Vermittlungsgebühr, die ein Makler verlangen darf, eine Obergrenze, wie Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes in Berlin, erläutert. "Nach dem Gesetz darf der Makler höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer als Provision fordern."

Schwarze Schafe erkennen

Für seine Courtage muss ein Makler im Einzelfall allerdings nicht allzu viel leisten. "Es reicht aus, wenn der Makler eine Wohnung nachweist, die angemietet werden kann. Im Extremfall erfüllt er seine vertragliche Verpflichtung also schon dadurch, dass er eine Adresse oder Telefonnummer weitergibt." Einen besseren Service - etwa eine Besichtigung der Wohnung und eine Erläuterung ihrer Eigenschaften - können Verbraucher nach Worten von Ropertz nicht erzwingen.

Schwarze Schafe nutzen das aus. "Die Mitgliedschaft in einer Organisation wie dem Ring Deutscher Makler (RDM) oder dem Immobilienverband Deutschland (IVD) kann ein Indiz für Seriosität sein", sagt der Rechtsanwalt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz in Hannover. "Ein seriöser Makler weist außerdem beim ersten Gespräch darauf hin, dass bei Auskünften möglicherweise eine Verpflichtung zur Provisionszahlung besteht."

Doppelt abkassiert

Die Zahlungspflicht kann Wohnungssuchende sogar doppelt treffen, wie Jürgens sagt: So gebe es ein Urteil des Oberlandesgerichts München, aus dem hervorgeht, dass auch ein zweiter Makler eine Nachweis-Provision verdiene, wenn erst die "Zweitinformation" den Anstoß gegeben hat, sich mit der Wohnung oder dem Haus näher zu befassen. Keine Zahlungspflicht entsteht dagegen, wenn jemand als Makler auftritt, tatsächlich aber mit dem Wohnungseigentümer oder Vermieter eng verflochten oder sogar identisch ist: Als Makler in eigener Sache dürften Vermieter keine Maklergebühr verlangen.

Nach Einschätzung des Immobilienverbands Deutschland (IVD) in Berlin kommt es aber immer wieder vor, dass Hausverwalter Provision kassieren wollen. "Das geht nicht", betont Hans-Eberhard Langemaack von der IVD-Geschäftsführung. Er zeigt Verständnis dafür, dass viele Menschen sich über den schlechten Service ihres Maklers ärgern. "Makler müssen eine Leistung bieten. Das geben wir in unseren Verbandsrichtlinien auch vor." So gehört nach Worten von Langemaack zur Arbeit eines Maklers bei der Vermittlung einer Mietwohnung mindestens eine Besichtigung. "Und dann muss man natürlich auch Fragen dazu beantworten können."

Quelle: ntv.de

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