Gemeinsam Steuern sparen Was die Ehe bringt
29.04.2010, 10:54 UhrDer Antrag ist gemacht, das Ja-Wort gegeben und die Hochzeitsreise auch vorbei? Dann sollte man sich auch um die steuerlichen Alternativen in der Ehe kümmern.

Erst einmal kostet die Hochzeit viel Geld. Doch insbesondere wenn ein Partner nicht oder nur Teilzeit arbeitet, entstehen steuerliche Vorteile.
(Foto: picture alliance / dpa)
Im Mai beginnt die Hochzeitssaison. Neben den Vorbereitungen für die Feier sollten Paare auch die steuerlichen Möglichkeiten der Eheschließung ins Auge fassen, rät der Bund der Steuerzahler.
Für Verheiratete besteht die Möglichkeit, sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen - für die meisten Paare sei das günstiger. Mit der Wahl der richtigen Steuerklassenkombination lässt sich das monatliche Nettoeinkommen beeinflussen. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich zum Beispiel, wenn der eine Ehegatte (Steuerklasse III) mindestens 60 Prozent und der andere Ehegatte (Steuerklasse V) maximal 40 Prozent des gemeinsam zu versteuernden Einkommens erzielt. Die Kombination IV/IV geht davon aus, dass beide Ehegatten genau gleich viel verdienen, erklärt der Steuerzahlerbund.
Geld geht nicht verloren
Die Steuerklassenwahl betrifft nur den monatlichen Lohnsteuerabzug - die im Jahresverlauf einbehaltene Lohnsteuer entscheidet nicht über den genauen Betrag der Jahressteuerschuld. Unabhängig davon, welche Lohnsteuerklassenkombination die Paare gewählt haben, ergibt sich in der Summe am Ende des Jahres immer die gleiche Jahreseinkommensteuer.
Seit dem 1. Januar 2009 können Paare in der katholischen Kirche auch kirchlich heiraten, ohne vorher standesamtlich getraut worden zu sein. Die kirchliche Heirat allein hat aber keine Auswirkungen auf die einkommensteuerrechtliche Situation des Ehepaares.
Quelle: ntv.de, dpa