Ratgeber

Steuersünder müssen blechen Was die Selbstanzeige kostet

Der Kauf der CD von Kontodaten aus der Schweiz, die Steuerhinterzieher im großen Stil enthalten soll, sorgt bei Betroffenen für schlaflose Nächte und Selbstanzeigen. Wer sich stellt, muss in die Tasche greifen, um seine Schulden beim Fiskus zu begleichen.

(Foto: Rike, pixelio.de)

Steuersündern schlafen in diesen Tagen schlecht. Sie fühlen sich mit einem Bankkonto in der Schweiz nicht mehr sicher. Der Ausweg ist die Selbstanzeige. Die Folge ist Straffreiheit, aber eine Steuernachzahlung.

Bundesweit sind in den vergangenen zwei Wochen in den Finanzämtern mehrere hundert Meldungen eingegangen. Insgesamt dürfte die Zahl der Steuersünder-Selbstanzeigen aber noch deutlich höher liegen: In einigen Regionen liegen noch keine Übersichten vor. In Berlin sind es binnen einer Woche mehr als 100, in Hamburg kamen in den vergangenen Tagen Dutzende dazu. In Bayern sind schon über 300 Selbstanzeigen bei den Finanzbehörden eingegangen.

Potenzial bei Schwarzarbeit

Potenzial für eine Steuerhinterziehung haben Selbständige und Großunternehmer. Insbesondere Personen, die international vernetzt sind, haben Möglichkeiten, Geld direkt auf ein Konto in der Schweiz überweisen zu lassen. Darüber hinaus besteht Potenzial bei Gewerbetreibenden, die viel Geld in bar erhalten und Personen, die schwarz arbeiten. Dieses nicht in Deutschland versteuerte Geld landet dann auf einem Konto in der Schweiz.

Wurden beispielsweise 800.000 Euro Schwarzgeld 2006 auf ein Konto in der Schweiz eingezahlt, muss zunächst die hinterzogene Einkommensteuer nachgezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Einkommenssteuersatz. Bei Besserverdienern beträgt der Höchststeuersatz 45 Prozent. Hinzu kommen 6 Prozent Hinterziehungszinsen und Säumniszuschlag pro Jahr. Selbst unter der Annahme, dass das Geld in der Schweiz unverzinst auf einem Konto geparkt wurde, wäre bei einer Selbstanzeige gegebenenfalls gut die Hälfte des Vermögens an den Fiskus zu zahlen. Hinzu kommen Kosten für einen Anwalt oder Steuerberater.

Leitlinien für Strafmaß

Der Bundesgerichtshof hat vor zwei Jahren Leitlinien für das Strafmaß bei Steuerhinterziehung festgelegt. Demnach wird bis zu einem Betrag von 100.000 Euro an hinterzogenen Steuern eine Geldstrafe fällig. Wer mehr Steuern hinterzieht, muss mit einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe rechnen. Ab einer Million Euro hinterzogene Steuern ist eine Haftstrafe ohne Bewährung vorgesehen.

Strafrechtlich verjährt Steuerhinterziehung bereits nach fünf Jahren. Die Frist beginnt hierbei mit Erhalt des Steuerbescheides mit der zu niedrigen Steuer. Steuerrechtlich gesehen hat das Finanzamt noch bis zu zehn Jahren nach Abgabe der Steuererklärung Anspruch auf eine Nachzahlung und Zinsen. Eine Selbstanzeige lohnt – abseits der Moral – nur, wenn die strafrechtliche Frist noch nicht verjährt ist.

Übrigens: Die Anlage von Vermögen in der Schweiz, das bereits in Deutschland bei Erhalt versteuert wurde (beispielsweise Gehaltszahlungen), ist zumindest bei Zinskonten seit Einführung der Abgeltungssteuer sinnlos. Die Bank muss in der Schweiz 35 Prozent der Zinserträge abführen (Verrechnungssteuer).

Quelle: ntv.de

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