Ratgeber

Gemeinschaftliches Testament Was gilt bei Wiederheirat?

Eine Ex-Frau, eine Witwe, zwei Testamente und ein verstorbener Mann - das klingt nach Ärger. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun ein Urteil in einem verzwickten Fall gesprochen.

Der aktuellen Ehefrau steht auf jeden Fall ein Pflichtteil zu, der Ex-Frau im Zweifelsfalle gar nichts.

Der aktuellen Ehefrau steht auf jeden Fall ein Pflichtteil zu, der Ex-Frau im Zweifelsfalle gar nichts.

(Foto: dpa)

Ein Ehepaar lässt sich scheiden. Später heiratet der Mann erneut. Mit beiden Frauen hat der Mann ein gemeinsames Testament aufgesetzt. Als er stirbt, beansprucht die Ex-Frau das Erbe für sich – zu Unrecht, hat nun das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Die zweite Ehefrau könne das erste Testament wirksam anfechten. (Az.: I-15 W 14/14, 15 W 14/14)

Das erste handschriftliche Testament stammt aus dem Jahr 2003. Damals setzten sich die beiden Partner gegenseitig als Alleinerben ein. In einem Nachtrag vereinbarten sie, dass das Testament auch im Falle einer Scheidung weiter gelten solle. 2011 wurde die Ehe dann auch tatsächlich geschieden, kurz darauf heiratete der Mann erneut. Mit seiner neuen Frau stellte er eine neue letztwillige Verfügung aus, diesmal vorm Notar. Darin widerrief er auch die das vorherige Testament. Doch das wurde der Ex-Frau nicht übermittelt.

Knapp ein Jahr später starb der Mann und die Ex-Frau beantragte einen Erbschein, der sie als Alleinerbin ausweisen sollte. Zunächst hatte sie damit auch Erfolg, doch dann meldete sich die zweite Frau und focht das Testament an. Zu Recht, fand das Gericht. Zwar sei das alte Testament durch die Scheidung nicht unwirksam geworden. Außerdem sei der spätere Widerruf ungültig, weil der Mann seine Ex-Frau nicht schon zu Lebzeiten informiert habe.

Trotzdem sei die Anfechtung der Witwe begründet. Als Ehefrau habe sie Anspruch auf einen Pflichtteil und der sei in dem alten Testament gar nicht berücksichtigt. Das Gesetz vermute aber, dass der Erblasser seine spätere Frau nicht übergangen hätte, wenn er die spätere Situation schon damals gekannt hätte, so das Gericht. Der Nachtrag in dem ersten Dokument habe für den Fall einer Scheidung gegolten, aber nicht unbedingt für die neue Ehe, die ja eine völlig neue Lebenssituation sei. Deshalb könne die neue Frau das Testament auch wirksam anfechten.

In der Regel haben Ex-Partner nach einer Scheidung übrigens keinen Anspruch mehr auf einen Pflichtteil. Auch Testamente, die den Partner bedenken, werden unwirksam - es sei denn, man legt ausdrücklich fest, dass die Regelungen auch nach einer Scheidung weitergelten sollen.

Quelle: ntv.de, ino

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