Spartipps vor Silvester Was man jetzt noch machen kann
21.12.2011, 21:58 UhrViele Riester-Sparer verschenken eine Menge Geld. Wer immer noch nicht seine Zulagen für 2009 beantragt hat, sollte das unbedingt bis Silvester nachholen, sonst geht er leer aus. Doch es gibt noch ein paar weitere Dinge, die man jetzt noch erledigen sollte, um sich im nächsten Jahr Geld und Ärger zu ersparen.
Der Weihnachtsendspurt läuft. Während alle Welt damit beschäftigt ist, Geld auszugeben, bieten sich in den letzten Tagen des Jahres aber auch noch Gelegenheiten, welches zu sparen. Noch bis zum 31. Dezember ist Zeit, die entsprechenden Weichen zu stellen.
Freistellungsaufträge einrichten
801 Euro dürfen Alleinstehende mit Geldanlagen verdienen, 1602 Euro sind es bei Verheirateten. Bei Zinsen und Kapitalerträgen, die darüber hinausgehen, hält der Fiskus die Hand auf. 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer führt die Bank dann ans Finanzamt ab. Das tut sie allerdings auch schon ab dem ersten Euro, wenn ihr kein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegt. Deshalb sollte für jedes verzinsliche Konto ein entsprechender Auftrag erteilt werden. Wer das nicht tut, verschenkt Geld.
Zwar kann man sich zu viel abgeführte Zinsen in der nächsten Steuererklärung zurückholen. Doch diesen Aufwand ist vermeidbar, wenn man rechtzeitig aktiv wird. Der Freistellungsauftrag lässt sich auch noch rückwirkend für 2011 einrichten oder ändern. Allerdings haben viele Banken den Stichtag dafür schon auf Mitte Dezember festgesetzt. Bei manchen kann man aber noch bis Ende des Jahres handeln. Nähere Informationen findet man in der Regel auf der Website der Banken. Wichtig: Um den Freistellungsauftrag zu ändern, braucht man die Steuer-Identifikationsnummer.
Beste Steuerklasse wählen
Wer noch vor Jahresende die Steuerklasse wechselt, kann ab nächstem Jahr Steuern sparen. Ehepaare, bei denen einer deutlich mehr als der andere verdient, wählen am besten die Steuerklassenkombination III/V. Dabei bleibt dem Besserverdienenden ein höherer Nettolohn, während der Partner weniger herausbekommt. Insgesamt profitieren aber beide. Wenn der Einkommensunterschied zwischen den Partnern mehr als 20 Prozent ausmacht, drohen allerdings Nachzahlungen.
Wer die vermeiden will, wählt als Alternative die Kombination IV/IV mit Faktor. Dabei ist der Partner mit dem geringeren Einkommen etwas bessergestellt. Mit Steuernachforderungen muss man nicht rechnen, weil die voraussichtliche Steuerschuld monatlich mit der Lohnsteuer beglichen wird.
Die meisten Verheirateten optimieren ihre Steuerklassen gleich zu Beginn der Ehe. Wenn sich Nachwuchs ankündigt, kann es aber sinnvoll sein, die festgelegten Lohnsteuerklassen zu tauschen. Denn das Elterngeld wird auf Grundlage des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate berechnet. Ein rechtzeitiger Wechsel in Steuerklasse III sichert also bis zu 14 Monate höheres Elterngeld. Auch beim Arbeitslosengeld ist das Durchschnittseinkommen des vorangegangenen Jahres maßgebend. Bei drohender Arbeitslosigkeit sollte man sich also so schnell wie möglich in Klasse III einstufen lassen.
Wichtig: Den Steuerklassenwechsel kann man nur einmal im Jahr beantragen. Für 2011 ist der Stichtag schon vorbei, er war am 30. November. Jetzt lassen sich aber noch die Weichen für 2012 stellen. Sicher ist die günstigere Steuerklasse bei Arbeitslosigkeit nämlich nur, wenn sie schon zu Beginn des Jahres vermerkt ist.
Geld ausgeben und Steuern sparen
Ausgaben für Handwerker und Haushaltshilfen lassen sich von der Steuer absetzen. Wer erst in der letzten Woche des Jahres darauf kommt, wird aber nicht mehr viel ausrichten können. Doch es gibt noch eine andere Art, Geld auszugeben und gleichzeitig Steuern zu sparen: Spenden. Der Fiskus erkennt bis zu 20 Prozent des Gesamteinkommens als Spenden an. Was darüber hinaus geht, lässt sich aufs nächste Jahr übertragen. Wer 50.000 Euro verdient, kann die zu versteuernden Einkünfte also in einem Jahr auf bis zu 40.000 Euro drücken - und gleichzeitig Gutes tun.
Kindergeld sichern
Volljährige Kinder in der Ausbildung bekommen Kindergeld – allerdings nur, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr nicht über 8004 Euro liegen. Wer diese Grenze überschreitet, der verliert den Kindergeldanspruch und muss gewährte Leistungen zurückzahlen. Doch es gibt einen Hebel, mit dem sich die Einkünfte drücken lassen: Werbungskosten.
Auch Azubis und Studenten können 1000 Euro Werbungskostenpauschale von ihren Einkünften abziehen. Alternativ können die tatsächlich entstandenen Kosten angesetzt werden. Wenn die Einkünfte des Nachwuchses über der kritischen Marke liegen, kann man durch gezielte Investitionen das Kindergeld retten. Das kann etwa teure Fachliteratur sein oder auch ein neuer PC, der noch in diesem Jahr angeschafft wird. Im nächsten Jahr können sich Eltern und Kinder diese Rechnereien sparen, dann wird das Kindergeld auch für Volljährige ohne Einkommensnachweis gezahlt.
Auch in Hinblick auf Riester-Zulagen ist die Kindergeld-Frage entscheidend. Die Kinderzulage von 185 Euro fließt nämlich nur, wenn auch Kindergeld gezahlt wird.
Zulagen beantragen
Riester-Zulagen gibt es nur, wenn sie auch beantragt werden. Seit 2005 reicht es, den Antrag einmal zu stellen, danach kümmert sich der Riester-Anbieter um die jährliche Erneuerung. Zwei Jahre kann man sich mit dem ersten Antrag Zeit lassen, danach verfällt der Zulagenanspruch. Wer 2009 einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und noch keine Zulagen beantragt hat, sollte das unbedingt noch in diesem Jahr erledigen, sonst ist die Förderung verloren. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums hatten sich im Jahr 2010 von 14,4 Millionen Riester-Sparern gerade einmal 9,2 Millionen ihre Zulagen gesichert.
Schon lange vor dem Riester-Zeitalter hat der Staat bestimmte Sparverträge als vermögenswirksame Leistungen subventioniert. Diese Sparzulagen werden normalerweise in der Steuererklärung beantragt. Wer das vergessen hat, kann sie aber auch noch formlos nachfordern. Dafür gilt eine Frist von vier Jahren. Ansprüche aus 2007 sollten also noch bis Jahresende dem Finanzamt gemeldet werden.
Quelle: ntv.de