Neues Jahr, neue Steuerregeln Was sich für Hausbesitzer ändert
08.01.2011, 11:24 UhrDer Jahreswechsel hat einige Änderungen im Steuerrecht gebracht. Einige betreffen auch Hausbesitzer. Hier ein Überblick:
Haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Haushaltsnahe Handwerkerleistungen lassen sich zu 20 Prozent von der Steuer absetzen. Insgesamt kann man so 1200 Euro geltend machen. In Zukunft gilt das aber nur noch, wenn die Handwerkerleistungen nicht auch noch durch den Staat bezuschusst wurden. Wer etwa öffentliche Förderung für die energetische Sanierung oder für altersgerechten Umbau bekommt, wird nicht mehr zusätzlich vom Fiskus gesponsert.
Häusliches Arbeitszimmer
Lange gab es Streit um das häusliche Arbeitszimmer. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts herrscht nun Klarheit: Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von bis zu 1.250 Euro jährlich können wieder geltend gemacht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Wohnriester
Hier gibt es Änderungen im Detail: Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 sind nicht nur Altersvorsorgeverträge über die Anschaffung eines Dauerwohnrechts förderfähig, sondern auch Verträge über die Entschuldung eines Dauerwohnrechts zum Beginn des Ruhestands. Einzahlungen auf ein Wohnförderkonto sind zudem künftig nur noch bis zum Beginn der Auszahlungsphase möglich. So kann pünktlich zum Ruhestandsbeginn der Stand des Förderkontos festgestellt und dementsprechend die Steuer berechnet werden.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden erbschaftsteuerlich wie Ehegatten behandelt – und das rückwirkend ab dem 1. August 2001. Das betrifft die Steuerklasse, den Steuertarif, die persönlichen Steuerfreibeträge sowie die Versorgungsfreibeträge.
Grunderwerbsteuer
Nachdem bereits Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt seit einiger Zeit 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer erheben, müssen Kaufwillige in Brandenburg seit dem Jahreswechsel sogar 5 Prozent zahlen. Auch in Niedersachsen und Bremen werden seit dem 1. Januar 2011 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig, im Saarland sind es 4 Prozent. Wer in Schleswig-Holstein bauen oder kaufen will, sollte das möglichst noch in diesem Jahr über die Bühne bringen. Hier soll die Grunderwerbsteuer wohl ab 2012 deutlich angehoben werden.
Quelle: ntv.de, ino