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Steuervereinfachung auf dem Weg Was sich in Zukunft ändert

Der monatelange Streit über Steuervereinfachungen scheint beendet.

Der monatelange Streit über Steuervereinfachungen scheint beendet.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Steuerzahler können sich auf vereinfachte Steuererklärungen einstellen: Bund und Länder einigen sich über die von der schwarz-gelben Koalition vereinbarten Reformen. Die wesentlichen Punkte des Steuervereinfachungsgesetzes finden Sie hier.

Ein höherer Pauschbetrag für die Werbungskosten sowie kürzere, verständlichere und computertaugliche Formulare - das sind zwei wesentliche Punkte des Steuervereinfachungsgesetzes. Nach monatelangem Hin und Her einigte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf die neuen Regelungen. Gestrichen wurde der Plan, die Steuererklärung nur alle zwei Jahre abzugeben. Die Maßnahmen sollen die Steuerzahler teils ab 2012, teils schon im laufenden Jahr um etwa 590 Millionen Euro entlasten. Endgültig verabschiedet werden soll das Konzept am 23. September von Bundesrat und Bundestag.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Beruflich bedingte Ausgaben - die sogenannten Werbungskosten - müssen nicht unbedingt mit Belegen nachgewiesen werden. Jeder Arbeitnehmer kann auch eine pauschale Summe von der Steuer absetzen. Dieser Pauschbetrag soll von 920 Euro auf 1000 Euro steigen. Für 2011 soll dies bereits für das komplette Jahr mit der Gehaltsabrechnung für Dezember berücksichtigt werden, haushaltstechnisch aber erst 2012 wirksam werden.

Kinderbetreuung

Bisher waren Kinderbetreuungskosten entweder Werbungskosten oder Sonderausgaben - je nachdem, ob beide Elternteile arbeiten gingen. Künftig sollen die Betreuungskosten grundsätzlich Sonderausgaben sein, komplizierte Nachweise entfallen. Die "Anlage Kind" der Steuererklärung soll um eine Seite kürzer werden.

Kindergeld

Eltern mit erwachsenen Kindern in Schul- oder Berufsausbildung sollen ab 2012 Kindergeld - oder die entsprechenden Freibeträge - unabhängig vom Einkommen der Kinder erhalten. Bisher wird das Kindergeld gestrichen, wenn das Kind mehr als 8004 Euro im Jahr verdient.

Pendlerpauschale

Wer für den Weg zur Arbeit unterschiedliche Verkehrsmittel benutzt, muss bisher Tag für Tag nachweisen, wann er etwa Auto oder Bus gefahren ist. Künftig soll der Steuervorteil nicht mehr auf Tages-, sondern auf Jahresbasis errechnet werden. So soll ausuferndes Belegesammeln entfallen.

Abgeltungssteuer

Mit der Abgeltungsteuer werden Kapitalerträge von der Bank an den Fiskus gezahlt und sollen nicht mehr in der Steuererklärung auftauchen. Wer aber etwa außergewöhnliche Belastungen oder Spenden absetzen will, muss die Kapitalerträge bislang immer noch angeben. Dies entfällt künftig.

Veranlagungsarten

Bisher können sich Ehepaare auf sieben verschiedene Arten zur Steuer veranlagen lassen. Künftig soll es nur noch vier Varianten geben. Das wären dann die Standardfälle der Zusammen- und Getrenntveranlagung sowie zwei Spezialfälle nach dem Tod eines Ehegatten und für getrennte, aber noch nicht geschiedene Ehepaare.

Gebühren

Bisher waren für eine verbindliche Auskunft zu Steuerfragen - also eine schriftliche und einklagbare Information des Finanzamts - teils hohe Gebühren fällig. Künftig sollen bei allen Anfragen, bei denen es um einen Wert von weniger als 10.000 Euro geht, keine Gebühren mehr erhoben werden.

Elektronische Kommunikation

Bis 2013 soll jeder Steuerzahler eine vorausgefüllte Steuererklärung im Internet abrufen und dann bearbeiten können. Insgesamt sollen die Formulare für die Steuererklärung verständlicher werden. Der Vereinfachung dient auch 2012 die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte.

Quelle: ntv.de, Benno König, AFP

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