Ratgeber

Plötzlich ist der Job weg Wegen Kleinigkeiten gekündigt

Zwei Pfandbons oder sechs Maultaschen - auch das Unterschlagen von Kleinigkeiten kann den Job kosten. Solche Bagatellfälle haben in jüngster Zeit für viel Aufsehen gesorgt.

Mitarbeiter riskieren ihren Job, wenn sie in der Firma etwas mitgehen lassen - selbst bei Kleinigkeiten wie ein paar Maultaschen.

Mitarbeiter riskieren ihren Job, wenn sie in der Firma etwas mitgehen lassen - selbst bei Kleinigkeiten wie ein paar Maultaschen.

(Foto: dpa)

Eine geklaute Frikadelle vom Firmenbüfett rechtfertigt nicht automatisch eine Kündigung. Es kommt auch darauf an, wie ertappte Mitarbeiter sich in so einer Situation verhalten. Manche machen die Sache nur schlimmer, weil sie Ausreden benutzen: "Das war doch nur eine Kleinigkeit": Zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro sind doch nicht der Rede wert, mag mancher denken. Wegen so einer Lappalie wird man doch nicht gekündigt, oder? Leider doch. "Es kommt in solchen Fällen nicht auf die Höhe des Schadens an", erklärt der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer. Entscheidend sei der Vertrauensverlust. "Es ist daher grundsätzlich unerheblich, ob es um 50 Cent oder 500 Euro geht."

"Das wäre doch eh im Müll gelandet": Selbst wenn das für übrige Buletten oder alte Büromöbel stimmen sollte, sind sie immer noch Eigentum des Betriebes, wie Rechtsanwalt Michael Eckert erläutert. Und was mit solchen Dingen passiert, bestimmt der Arbeitgeber. Selbst wenn ein kaputter Bürostuhl für den Sperrmüll vorgesehen ist, dürfte man ihn nicht einfach mitnehmen, ohne zu fragen.

Lügen steigert Vertrauensverlust

"Ich war das nicht": Wer fälschlicherweise seine Unschuld beteuert, reitet sich nur noch tiefer in den Schlamassel hinein. "Lügen macht den Vertrauensverlust noch schlimmer", erklärt Eckert. Betroffene versuchen daher besser nicht, sich herauszureden. Bessere Karten haben sie, wenn sie das Vergehen zugeben und sich entschuldigen. "Einem reuigen Sünder wird in derartigen Fällen eher vergeben", sagt Bauer.

"Der Meier war's": Noch schlimmer sei es, Kollegen zu Unrecht zu beschuldigen, um den Verdacht von sich zu lenken, warnt Eckert. Denn damit machen ertappte Mitarbeiter sich womöglich auch noch der Verleumdung schuldig. Ein derartiges Verhalten ist zum Beispiel der Berliner Kassiererin "Emmely" zum Verhängnis geworden. Sie war gekündigt worden, weil sie zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen hatte. Die Richter hatten ihr vorgeworfen, eine Kollegin zu Unrecht angeschwärzt zu haben, und deshalb den Vertrauensverlust als besonders schwerwiegend angesehen.

Es gibt kein Gewohnheitsrecht

"Das machen die anderen auch": Die Kollegen setzen sich auch gerne mal über ein Verbot vom Chef hinweg? Das hilft demjenigen nicht, der erwischt wird. Denn ein Unrecht werde nicht dadurch rechtmäßig, dass andere es ebenfalls begehen, erläutert Eckert. Beschäftigte können sich daher nicht auf eine gängige Praxis im Betrieb berufen, die der Chef nicht abgesegnet hat oder zumindest duldet. Eine sogenannte betriebliche Übung entstehe erst, wenn der Arbeitgeber etwas "sehenden Auges" erlaubt, erklärt Bauer.

Das kam im Falle einer Altenpflegerin zum Tragen, die ihren Job verloren hatte, weil sie sechs Maultaschen eingesteckt hatte. Sie hatte eingewandt, dass es im Betrieb gang und gäbe sei, übriges Essen zu verzehren. Die Richterin verwies aber darauf, dass dies ausdrücklich untersagt worden war. "Sie hätte wissen müssen, dass ein Verstoß Konsequenzen ernster Art nach sich ziehen kann."

"Ich wusste nicht, dass das verboten ist": "Auch in solchen Fällen gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", sagt Eckert. Diese Ausrede sei vor allem dann kein Argument, wenn es darum geht, Dinge wie Klopierpapier oder ein Paket Kaffee aus der Firma mitzunehmen. "Das muss jedem klar sein, dass das ein Vergehen ist", sagt Eckert.

Quelle: ntv.de, dpa

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