Nicht ohne Zuschuss vom Chef Weihnachtsgeld in die Rente investieren?
28.11.2013, 13:47 UhrViele Arbeitnehmer investieren Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld in eine betriebliche Altersvorsorge. Die Arbeitgeber raten sogar oft dazu, wenn auch nicht ganz uneigennützig. Für den Sparer selbst lohnt sich das Geschäft selten.

Das Weihnachtsgeld sollten Beschäftigte nicht ohne Weiteres für die betriebliche Altersvorsorge nehmen.
(Foto: dpa)
Stecken Beschäftigte das Weihnachtsgeld in ihre betriebliche Altersvorsorge, werden die Arbeitgeber durch diese sogenannte Entgeltumwandlung von Sozial beiträgen entlastet. Verbraucher sollten sich nur darauf einlassen, wenn der Arbeitgeber auch einen Zuschuss zur Altersvorsorge zahlt, rät Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
"Wenn Vermittler behaupten, man spare Steuern und Sozialabgaben und allein deshalb lohne sich die betriebliche Altersvorsorge auf jeden Fall, dann ist das blanker Unsinn", warnt der Verbraucherschützer. Denn die niedrigeren Rentenversicherungsbeiträge minderten die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente. Bei einer Bruttoentgeltumwandlung von 1200 Euro pro Jahr, beläuft sich die spätere Minderung der gesetzlichen Rente auf etwa einen Euro pro Monat und Beitragsjahr. Wer also 10 Jahre auf diese Art 1200 Euro spart, mindert seine gesetzliche Rente später um 10 Euro pro Monat. Wer 40 Jahre in die betriebliche Altersvorsorge investiert, der büßt im Alter 40 Euro gesetzliche Rente ein.
Vermeintlicher Vorteil schmilzt
Die Betriebsrente sei im Alter außerdem steuerpflichtig und unterliege der Sozialabgabenpflicht, also müssen auch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zusätzlich abgezogen werden. "Was man scheinbar zu Beginn gespart hat, wird also am Ende wieder abgezogen", erklärt Nauhauser. Von der Rente gingen nicht nur Arbeitnehmer-, sondern auch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ab.
Darüber hinaus sei die Altersvorsorge über den Betrieb äußerst unflexibel, weil ein Zugriff auf das Ersparte vor Rentenbeginn nicht möglich sei, so Nauhauser. Fällt der Zuschuss des Arbeitgebers zu bescheiden aus oder ist der angebotene Vertrag teuer und intransparent, gibt es aber eine bessere Alternative: Arbeitnehmer sollten das Weihnachtsgeld dann lieber versteuern, davon Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und es anschließend flexibel und nach dem persönlichen Bedarf anlegen.
Derzeit dürfen Arbeitnehmer bis zu 2784 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei von ihrem Bruttogehalt in eine betriebliche Altersvorsorge investieren. Das sind 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Betrag steigt regelmäßig, wenn sich die Grenze ändert. Weitere 1800 Euro sind drin, wenn der Arbeitnehmer einen Vertrag hat, der erst ab 2005 abgeschlossen wurde - die 1800 Euro sind hier nur steuerfrei – nicht aber sozialabgabenfrei. Fängt ein Arbeitnehmer jetzt an, Geld vom Brutto in eine Betriebsrente zu stecken, werden dabei bis zu 4488 Euro im Jahr gefördert.
Quelle: ntv.de, awi/dpa