Ratgeber

Streit um Elterngeld Weniger beim zweiten Kind

Eltern, die nach mehr als zwei Jahren Elternzeit ein weiteres Kind bekommen, müssen sich dann beim Elterngeld mit dem Basissatz von monatlich 300 Euro begnügen.

Das Gehalt vorm ersten Kind bleibt nicht dauerhafte Berechnungsgrundlage.

Das Gehalt vorm ersten Kind bleibt nicht dauerhafte Berechnungsgrundlage.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Eltern, die nach mehr als zwei Jahren Elternzeit ein weiteres Kind bekommen, müssen sich dann beim Elterngeld mit dem Basissatz von monatlich 300 Euro begnügen. Eine Berechnung des Elterngeldes nach dem Einkommen vor dem ersten Kind scheidet aus, heißt es in zwei jetzt schriftlich veröffentlichten Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. Der entsprechende Wortlaut des Gesetzes sei eindeutig. (Az: B 10 EG 1/08 R)

 

Die Höhe des Elterngeldes wird nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Der Mutterschutz sowie Zeiten des Elterngeldbezugs bleiben dabei unberücksichtigt. Weil ein Elternteil nur für höchstens zwölf Monate Elterngeld bekommt, fließt das frühere Einkommen bei einer Geburt nach über einem Jahr nur noch teilweise und nach zwei Jahren dann gar nicht mehr in die Berechnung des neuen Elterngeldes ein.

 

Ohne Erfolg verlangten zwei Mütter aus Berlin, dass auch das Elterngeld für ihre nach jeweils mehr als zwei Jahren geborenen zweiten Kinder nach ihrem ursprünglichen Einkommen berechnet wird. Im Gesetz gebe es eine Lücke: Nicht nur die Zeit des Elterngeldes, sondern die gesamte Elternzeit von bis zu drei Jahren müsse unberücksichtigt bleiben. Doch das BSG sah dafür keine Anhaltspunkte. Der Gesetzeswortlaut sei eindeutig und verschließe sich einer weitergehenden Auslegung durch das Gericht. Die geltenden Regelungen seien auch nicht verfassungswidrig.

 

 




 

 

Quelle: ntv.de, AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen