Ratgeber

Fristlose Kündigung rechtens? Wenn der Nachbar beleidigt wird

Hunde gehören an die Leine. Erst recht, wenn sie aggressiv sind. Wer darüber mit seinem Mitmieter streitet und diesen auch noch als Rechtsradikalen beleidigt, hat in Hinblick auf sein Mietverhältnis nichts Gutes zu erwarten.

(Foto: imago stock&people)

Einem Mieter, der wiederholt gegen die Pflicht verstößt, seinen Hund anzuleinen und der noch dazu einen Mitmieter nach einer Attacke durch seinen Hund als Rechtsradikalen beleidigt, darf fristlos gekündigt werden. Dies hat das Amtsgericht (AG) München entschieden (Az. 472 C 7153/13).

In dem verhandelten Fall lebte eine Mieterin seit mehr als zehn Jahren zusammen mit ihrem Hund in einer Wohnung in München. Die Hundehaltung war von der Vermieterin zuvor genehmigt worden. Allerdings unter der Auflage, dass diese nicht zur Störung und Belästigung der anderen Mieter führen dürfe. Im Rahmen dessen wurde zwischen der Mieterin und der Vermieterin eine Vereinbarung darüber getroffen, dass der Hund auf dem Wohngelände an einer Hundeleine von maximal zwei Metern Länge geführt werden muss.

Dennoch ließ die Frau ihren Hund mehrfach nicht angeleint in der Wohnanlage frei laufen und wurde dafür von der Vermieterin auch abgemahnt. Im Mai 2013 kam es gegen 23.00 Uhr zum Eklat. Ein Mitmieter begegnete dem nicht angeleinten Hund, der zu diesem Zeitpunkt sehr aggressiv war, in der Wohnanlage.

Der Hund stürmte auf den Mann zu, bellte ihn aggressiv an und versuchte, ihn anzugreifen. Die Besitzerin, die einen großen Stock in der Hand hielt, lief dem Hund hinterher. Daraufhin schrie der spätere Zeuge den Hund an, so dass dieser von ihm abließ. Als der so Attackierte das Tier mit seinem Smartphone fotografieren wollte, schlug die Mieterin mit ihrem Stock in Richtung des Mannes und verfehlte ihn nur knapp. Darüber hinaus beleidigte sie ihn als Rechtsradikalen. Daraufhin wurde das Mietverhältnis der Frau außerordentlich und fristlos gekündigt. Die Mieterin akzeptierte die Kündigung nicht und zog nicht aus. Daraufhin erhob die Vermieterin Räumungsklage.

Mit Erfolg. Nach Auffassung des Amtsgerichts muss die Mieterin mitsamt Hund die Wohnung räumen. Demnach stellt das Verhalten der Frau in mehrfacher Hinsicht eine Verletzung des Mietvertrages dar. Dabei ist ist die Tatsache, dass der Hund mehrfach nicht angeleint gewesen ist, die geringfügigste Vertragsverletzung. Eine schwerwiegende Vertragsverletzung ist die Beleidigung des Mitmieters als Rechtsradikalen sowie der Schlag mit dem Stock in Richtung des Kopfes des Zeugen. Wenn dieser auch den Mann nicht getroffen hat, so handelt es sich doch um eine bedrohliche Geste zum Nachteil eines Mitmieters, befand das Gericht.

Quelle: ntv.de, awi

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen