Haus mit Garten Wer mietet, muss mähen
03.08.2009, 09:35 Uhr
Rasenmähen, Hecken schneiden und Unkraut jäten - Gartenmieter haben zu tun.
(Foto: Kurt Bouda, pixelio.de)
Wer als Mieter per Vertrag einen Garten überlassen bekommt, muss diesen regelmäßig pflegen. Das bedeute üblicherweise, dass von April bis Oktober zum Beispiel zweimal im Monat der Rasen gemäht wird, hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek entschieden. Auf das Urteil weist die Stiftung Warentest in der Zeitschrift "Finanztest" hin.
Zur "regelmäßigen" Pflege gehört demnach auch, dass Hecken, Obstbäume und Ziersträucher einmal jährlich beschnitten und Blumenbeete und Wege von Unkraut freigehalten werden (Az.: 812 C 82/08). Erledigt der Mieter die Arbeiten nicht, könne ihm der Vermieter eine Frist setzen. Verstreicht diese, ohne dass der Mieter tätig wird, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.
Quelle: ntv.de, dpa