Ratgeber

Rauchverbot Wer qualmt, fliegt raus

Verstöße gegen das Rauchverbot im Betrieb können den Arbeitsplatz kosten. Das Landesarbeitsgericht Köln kam zu dem Schluss, dass die fristgerechte Kündigung eines Lagerarbeiters wirksam ist, wenn dieser mehrfach gegen das betriebliche Rauchverbot verstößt. Der klagende Mitarbeiter war zweimal mit einer Zigarette am Arbeitsplatz erwischt worden. In dem Lager des Lebensmittelproduzenten galt aber zum Schutz der Lebensmittel und aus Brandschutzgründen Rauchverbot. Nach einer Abmahnung erhielt der Mann die Kündigung (AZ: 4Sa 590/08).

Nach 28 Jahren

Geschäftsführung und Betriebsrat hatten die Rücknahme der Kündigung vereinbart, wenn der Beschäftigte innerhalb der Kündigungsfrist nicht mehr am Arbeitsplatz raucht. Daran hielt sich der 53-Jährige auch und wurde deshalb zunächst auch weiter beschäftigt. Doch Monate später rauchte er wieder im Lager. Nachdem er 28 Jahre in dem Betrieb gearbeitet hatte, erhielt er die endgültige Kündigung deshalb zu Recht, fanden die Richter.

Quelle: ntv.de

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