Ratgeber

Der Schaden nach dem Sturm Wer zahlt für "Joachim"?

"Joachim" tobt durch Deutschland und bringt Unwetter, Schnee und schweren Sturm mit. Er reißt Bäume aus und lässt Flüsse über die Ufer treten. Auch wenn sich die Schäden bislang in Grenzen halten, ist es gut zu wissen, dass im Ernstfall eine Versicherung hilft. Aber welche?

Ein im Sturm umgestürzter Baum blockiert eine Bundesstraße in Hessen.

Ein im Sturm umgestürzter Baum blockiert eine Bundesstraße in Hessen.

(Foto: dpa)

Für Schäden am Haus - etwa durch umgestürzte Bäume - kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Schäden am Hausrat übernimmt die Hausratversicherung. Sturmschäden sind grundsätzlich ab Windstärke 8 abgesichert, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Kilometern in der Stunde entspricht. Die orkanartiken Böen, die Joachim mit sich bringt, erreichen bis zu 200 Kilometer je Stunde.

Nach Schäden will man natürlich so schnell wie möglich aufräumen. Doch das kann kontraproduktiv sein: "Es muss erst ein Gutachter kommen und den Schaden bewerten", sagt Sven Kretschmar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Damit die Sache schnell über die Bühne geht, sollte man sich unverzüglich beim Versicherer melden.

Alles dokumentieren

Danach braucht man aber nicht herumzusitzen und Däumchen zu drehen: "Natürlich ist man verpflichtet, Folgeschäden sie gut wie möglich zu verhindern", erläutert der Experte. So sollte man Aufräumarbeiten und Reparaturen "im vertretbaren Aufwand" vornehmen. Das heißt, abgedeckte Dächer könnten mit Planen geschützt und vollgelaufene Keller ausgepumpt werden. Auch sei es erlaubt, dort die Möbel zum Trocknen zu verrücken. "Aber davor bitte alles dokumentieren", rät Kretschmar.

Das heißt: Vom Zustand direkt nach dem Unwetter oder der Überschwemmung sollte man Fotos machen - und zum Beispiel bei einem vollgelaufenen Keller einen Feuerwehrmann als Zeugen benennen. Außerdem sollte man mit der Versicherung alle Notfallreparaturen besprechen. Für die Hausratversicherung ist eine Liste der zerstörten oder beschädigten Gegenstände hilfreich.

Versichert ist man bei Überschwemmungen nur, wenn die Hausratsversicherung eine Elementarschadensklausel enthält. "Die Hausratsversicherung deckt eigentlich nur Schäden durch Leitungswasser", erläutert Kretschmar. Schäden durch Regen oder Hochwasser müssten extra in den Vertrag aufgenommen werden. Das gilt zumindest in Neuverträgen. Wer noch Policen aus DDR-Zeiten hat, ist automatisch gegen Schäden durch Regenwasser und über die Ufer getretene Flüsse versichert. Meistens muss man aber einen Selbstbehalt tragen.

Bahnreisende gehen leer aus

Bei Schäden am Auto greifen – wenn vorhanden - Teil- oder Vollkaskoversicherung des Autohalters. Fällt etwa ein Baum auf einen geparkten Wagen, ist laut Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die Teilkasko zuständig. Fährt dagegen ein Autofahrer gegen einen bereits umgestürzten Baum, ist dies ein Unfall und ein Fall für die Vollkasko-Versicherung.

Flugreisende haben bei Ausfall eines Fluges Anspruch auf einen Ersatzflug. Bei Verspätungen ab fünf Stunden können Reisende aber auch von ihrem Flug zurücktreten und sich den Preis erstatten lassen. Anspruch auf Entschädigung gibt es aber nicht, da es sich um höhere Gewalt handelt. Auf dieses Argument beruft sich auch die Bahn. Kommt ein Zug wegen des Wetters später oder fällt ganz aus, gibt es keine Entschädigung. Wer nicht mehr fahren will, kann die Fahrkarte zurückgeben, wobei nicht der komplette Fahrpreis erstattet wird.

Hausratversicherungen im Vergleich

Quelle: ntv.de, ino/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen