Feuerwerk mit teuren Folgen Wer zahlt für Silvester-Schäden?
30.12.2013, 15:22 UhrAuch in der kommenden Silvesternacht werden die Deutschen wieder für mehr als hundert Millionen Euro Raketen und Böller zünden. Die Ausgaben werden schnell noch höher, wenn die Kracher Schäden an Haus, Auto oder in der Wohnung anrichten, denn Versicherungen kommen nicht für alles auf. Wer mutwillig mit Böllern Unsinn treibt, kann das am Ende teuer bezahlen.
Der Klassiker ist der von Böllern zerfetzte Briefkasten am Neujahrsmorgen. Doch wer bezahlt den Schaden, wenn der Täter nicht bekannt ist? Hauseigentümer sollte sich in diesem Fall nach Ang aben des Bundes der Versicherten (BDV) an ihre Wohngebäudeversicherung wenden, die den Schaden dann regulieren wird. Wie sieht es bei anderen durch Feuerwerkskörper verursachte Kosten aus?
Schaden im Haus
Verursacht eine von Unbekannten abgefeuerte Silvesterrakete einen Wohnungsbrand, tritt die Hausratversicherung für die Schäden, die durch Rakete, Feuer oder Löschwasser an der Einrichtung entstanden sind, ein. Äußere Schäden am Haus oder am Dach begleicht die Wohngebäudeversicherung.
Zündelnde Partygäste
Zündet ein Gast auf der Silvesterparty einen Knaller im Gebäude, übernimmt dessen private Haftpflichtversicherung den Schaden in der Regel nur, wenn dies nicht vorsätzlich geschehen ist. Wer absichtlich Sachen beschädigt, dem kann die Versicherung den Schadensersatz verweigern oder nur teilweise übernehmen. Auch wer im angetrunkenen Zustand mutwillig Schaden verursacht, haftet, mahnt die Gothaer Versicherung. Einzige Ausnahme sei, wenn andere den Schadenverursacher ohne dessen Wissen mit Alkohol abgefüllt hätten.
Böllernde Kinder
Eltern haften für ihre Kinder, nicht die Versicherungen: Dies gilt immer dann, wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder unbeaufsichtigt mit Böllern spielen lassen. Versicherungen werten dies als grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht und zahlen nichts.
Schäden am Auto
Wird das eigene Auto durch Feuerwerkskörper beschädigt, greift - so vorhanden - die Kaskopolice. Die Teilkasko kommt für Schäden am Lack, zerbrochene Scheiben oder einen Autobrand auf. Vollkaskoversicherungen übernehmen außerdem mutwillige Beschädigungen. Aber auch hier gilt die eherne Regel: Die Versicherung zahlt nur, wenn der Verantwortliche unerkannt bleibt.
Prüfzeichen beachten
Böller-Freunde sollten generell nur Produkte verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) geprüft und zugelassen sind oder die das europäische CE-Zeichen tragen. Bei aus dem Ausland eingeschmuggelten Krachern und Raketen ohne Prüfsiegel droht nicht nur eine Geldstrafe, Haftpflichtversicherungen zahlen auch keine Schäden, wenn illegale Böller vorzeitig explodieren und etwa gefährliche Verletzungen verursachen.
Quelle: ntv.de, awi/AFP