Ratgeber

Böller, Raketen und Flammen Wer zahlt, wenn es kracht?

DI10013-20111227.jpg1203869057090376144.jpg

(Foto: dapd)

Für die einen ist es der Höhepunkt des Jahres, für andere ein bürgerkriegsähnlicher Albtraum: Deutschland feiert in Kürze wieder das neue Jahr - und wie immer wird es dabei diverse Kollateralschäden geben. Besonders für Hauseigentümer kann es teuer werden, wenn sie nicht über ordentliche Versicherungen verfügen.

Zum Jahreswechsel wird Deutschland es mal wieder ordentlich krachen lassen - und besonders Hauseigentümer haben allen Grund zur Sorge. Das klassische Beispiel: zerfetzte Briefkästen am Neujahrsmorgen und kein Schuldiger weit und breit in Sicht. Für die Hausbesitzer bleibt die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Der Bund der Versicherten (BdV) rät in einem solchen Fall, sich an seine Wohngebäudeversicherung wenden. "Die wird den Schaden regulieren", so Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des BdV.

Und was passiert, wenn sich eine Silvesterrakete durchs Fenster ins Wohnzimmer verirrt und danach der Teppich in Flammen steht? Weil auch in solchen Fällen meistens der Verursacher nicht festzustellen ist, empfiehlt der BdV dem Wohnungsinhaber, sich mit dem eigenen Hausratversicherer in Verbindung zu setzen. Der kümmert sich um den Schadensersatz.

Ein anderes Ärgernis sind explodierende Silvesterböller unter dem eigenen Auto. Bleibt der Fahrzeughalter auf dem dabei möglicherweise am Unterboden entstanden Schaden sitzen? "Keineswegs", sagt Axel Kleinlein, "dafür tritt die Teilkaskoversicherung ein. Mit der Schadensregulierung ist zwar keine Rückstufung verbunden, allerdings muss eine vereinbarte Selbstbeteiligung berücksichtigt werden."

Wer selbst zündelt und mit Böllern und Raketen das neue Jahr begrüßen will, sollte auf jeden Fall eine Privathaftpflichtversicherung haben. Diese Versicherung ist jedoch auch außerhalb der Silvestertage nützlich. Denn sie springt ein, wenn man einem anderen einen Schaden zufügt. Der BdV empfiehlt jedenfalls jedem, der mit Feuerwerk hantiert, Sicherheitsabstände einzuhalten, nicht auf Gebäude oder Menschen zu zielen und am besten eine Löschdecke oder einen Feuerlöscher bereit halten.

Quelle: ntv.de, ghö

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen