Auto verkauft Wertverlust spart Steuern
11.06.2008, 14:06 UhrWer innerhalb eines Jahres ein Auto kauft und mit Verlust wieder verkauft, kann Steuern sparen. Verluste aus solchen Privatverkäufen können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) steuermindernd wirken, teilte das oberste deutsche Finanzgericht nun mit (Aktenzeichen: IX R 29/06).
BFH-Sprecher Michael Wendt erläutert: "Die Verluste können nur mit Gewinnen aus anderen privaten Geschäften verrechnet werden." Dazu gehörten beispielsweise der Verkauf eines Oldtimers, der an Wert gewonnen habe oder eines Gemäldes, sagte Wendt. Im laufenden Jahr gelte die Regelung sogar noch für Aktien, die mit Gewinn verkauft würden. Dies werde sich aber mit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 ändern.
Im konkreten Fall hatte ein Mann ein Cabrio für 58.500 Mark (30.000 Euro) gekauft und benutzt. Neun Monate später verkaufte er es für 53.800 Mark (27.600 Euro). Er wollte diesen Verlust steuerlich absetzen. Das Finanzamt und das Finanzgericht verweigerten ihm dies mit der Begründung, dass das Auto ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs und eine Wertsteigerung damit von vorneherein ausgeschlossen sei.
Der BFH sah dies anders. Ein Auto sei ein Wirtschaftsgut und auch wenn es kein Potenzial zum Wertzuwachs habe, falle sein Kauf und Verkauf binnen eines Jahres in den Bereich der Steuer. Der Mann habe den Verlust aus Kauf und Verkauf schließlich erzielt. Dass die Wertminderung auch durch die Benutzung des Autos durch den Mann zustandegekommen sei, falle dabei nicht ins Gewicht.
Quelle: ntv.de