Ratgeber

Wahlmöglichkeit nutzen Widerruf beim Erbrecht möglich

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Erben sollten die bald auslaufende Wahlmöglichkeit beim Erbrecht ruhig auf Verdacht in Anspruch nehmen. Das rät das Deutsche Forum für Erbrecht. Denn ein Widerruf sei im Nachhinein immer noch möglich. Und wer unsicher sei, verbaue sich auf diese Weise nicht die Chancen des anderen Wegs. Die Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Recht läuft zum 30. Juni aus. Sie gilt für Erbfälle - nicht für Schenkungen - zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2008. Hintergrund ist das seit dem Jahresbeginn 2009 geltende neue Erbrecht.

 

Insbesondere für Ehepartner und Kinder, die ein selbst genutztes Wohnhaus erben, könne es sich lohnen, das neue Recht zu wählen. Ein formloser Brief an das Finanzamt reicht laut den Fachanwälten aus, um die Wahlmöglichkeit in Anspruch zu nehmen. Das sei auch unabhängig davon, ob bereits ein Erbschaftssteuerbescheid vorliegt oder noch keine Erbschaftsteuererklärung abgegeben wurde. Wer feststellt, dass das alte Recht doch zu einem günstigeren Ergebnis führt, kann seine Wahl sogar bis zur Unanfechtbarkeit des Steuerbescheids widerrufen.

Quelle: ntv.de, dpa

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