Ratgeber

Apps, Laserstörer, Klebefolie Wie Autofahrer sich vor Blitzern schützen

Der sicherste Schutz gegen Radarfallen ist, sich ans Tempolimit zu halten. Es gibt natürlich noch eine ganze Reihe weitere Möglichkeiten, teure Fotos zu umgehen. Manche funktionieren ganz gut, andere weniger. Und längst nicht alle sind legal.

Winkt die Polizei Raser gleich aus dem Verkehr, macht ein präpariertes Kennzeichen die Sache nur noch schlimmer.

Winkt die Polizei Raser gleich aus dem Verkehr, macht ein präpariertes Kennzeichen die Sache nur noch schlimmer.

(Foto: imago stock&people)

Baustellenblitzer auf der Autobahn oder Starenkästen kurz hinterm Ortseingangsschild – für die Polizei sind das Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung, Autofahrern wittern hingegen Abzocke. Solche Geschwindigkeitskontrollen abseits von Unfallschwerpunkten dienten einzig und allein dazu, die Haushaltskassen zu füllen. Damit mögen sie Recht haben oder auch nicht – Fakt ist, dass niemand gezwungen ist, Bußgelder zu bezahlen und womöglich Punkte zu kassieren. Wer sich ans Tempolimit hält, hat nichts zu befürchten. Vielfahrer und notorische Raser setzen aber häufig auf andere Methoden, um sich vor teuren Fotos zu schützen.

Vorher schlau machen

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, sich im Vorfeld über Blitzer zu informieren – solange man dafür nicht den Polizeifunk anzapft. Das ist aber auch gar nicht nötig. Bei vielen Radiosendern gehören die "Flitzer Blitzer" zum Programm wie die Staumeldungen und der Wetterbericht. Die mobilen Standorte werden entweder von Hörern gemeldet oder von der Polizei. Sie zu veröffentlichen ist völlig legal. Schließlich ist es auch im Sinne der Polizei, wenn Autofahrer an den entsprechenden Stellen langsamer unterwegs sind.

Durch das Internet ist die Verbreitung von Blitzerwarnungen noch einfacher geworden. Wer sich vor der Fahrt auf Portalen wie Radarfalle.de oder Blitzer.de informiert, tut nichts Verbotenes. Zudem gibt es inzwischen für jede größere Stadt Facebook-Seiten, auf denen Nutzer aktuelle Blitzermeldungen weitergeben können. Solche Meldungen einzutragen, ist erlaubt, sie zu lesen natürlich auch.

Technische Hilfsmittel sind verboten

Informationen vor der Fahrt helfen allerdings nicht weiter, wenn man sich im Auto nicht an die Warnung erinnern kann. Praktischer sind Systeme, die einen im entscheidenden Moment vor dem Blitzer warnen. Die gibt es natürlich schon längst: Als App fürs Handy, als Navi-Software oder als eigenständiges Warngerät, das dann auch schonmal 600 Euro oder mehr kosten kann. Der Haken: Solche Programme und Geräte dürfen zwar verkauft werden, verwenden darf man sie aber nicht. Im Frühjahr 2013 hat sich die Mehrheit der Verkehrsminister dagegen ausgesprochen und dabei ist es bis heute geblieben.

Die Straßenverkehrsordnung ist recht eindeutig: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)." Solche Radarwarner sind kleine Geräte, die zumeist hinter die Windschutzscheibe geklemmt werden und von dort aus die Umgebung nach Laser- und Radarstrahlen abtasten.

Geraten mobile Blitzer, Laserpistolen oder Videowagen in Reichweite, wird der Fahrer durch ein akustisches oder optisches Signal gewarnt. Fest installierte Starenkästen erfassen die meisten Geräte allerdings nicht. Dafür gibt es ab 100 Euro sogenannte GPS-Warner, die auf eine Datenbank ständiger Messstationen zurückgreifen. Wem das an Absicherung nicht reicht, der kann für eine dreistellige Summe auch noch Laserblocker und Lichtschrankenzerstörer aufrüsten. Beide Geräte sollen verhindern, dass überhaupt gemessen wird.

Wer das Bedürfnis hat, die teure Technik ungenutzt im Handschuhfach spazieren zu fahren, kann das natürlich tun. Entdeckt die Polizei jedoch ein Warn- oder Störgerät, das an den Zigarettenanzünder angeschlossen ist, gibt es Ärger. Das Bußgeld von 75 Euro kommt in etwa so teuer wie eine Tempoüberschreitung von 75 km/h außerorts. Außerdem kassiert die Polizei das entsprechende Gerät ein.

Software ist nicht unbedingt illegal

Weniger drastisch sind die Konsequenzen bei Smartphones und Navigationsgeräten, auf denen eine Radarwarn-App oder ein entsprechendes Plugin installiert ist. Handy-Apps greifen meist auch auf aktuelle Blitzer zurück, die von der Community gemeldet werden. Navigationsgeräte warnen normalerweise nur vor sogenannten Points of Interest (POS), also fest installierten Radarfallen.

Konfiszieren kann die Polizei solche Geräte nicht ohne Weiteres, schließlich sind sie nicht ausschließlich als Blitzerwarner im Einsatz. 75 Euro werden aber auch hier fällig, sofern die Warn-Software auffliegt. Bei Handys gibt es allerdings eine Hintertür: Die Straßenverkehrsordnung verbietet es nur dem Fahrer, ein warnendes Gerät mitzuführen. Wenn der Beifahrer auf seinem Smartphone eine Blitzer-App laufen lässt, kann der Fahrer dafür nicht dafür belangt werden. Offiziell darf der Beifahrer den Fahrer allerdings nicht konkret vor Blitzern warnen. Es spricht aber nichts dagegen, ihn ab und an darum zu bitten, den Fuß vom Gas zu nehmen. 

Old-School Tricks sind meistens nutzlos

Blitzer-Apps und Navis haben es Autofahrern leichter gemacht, Fallen zu umgehen. Früher kamen kreativere Methoden zum Einsatz, um teure Fotos zu vermeiden. Manche Autofahrer hoffen auch heute noch, dass sie eine CD am Rückspiegel oder eine reflektierende Folie über dem Kennzeichen vor der Verfolgung schützt. Eine andere Variante ist Haarspray, das dick auf das Kennzeichen gesprüht wird.

Ziel: Die Reflexion soll dafür sorgen, dass das Radarfoto überbelichtet ist und nicht verwendet werden kann. Das Ganze fällt aber eher in die Kategorie "netter Versuch". Auf den Blitzerfotos sind Kennzeichen und Fahrer in aller Regel trotzdem ganz gut zu erkennen. Es hat wohl seine Gründe, dass die CD heute auch am Rückspiegel weitgehend ausgestorben ist.

Bleibt noch die Möglichkeit, das Kennzeichen so zu manipulieren, dass die Polizei den Halter nicht herausfinden kann. Im Herbst ein buntes Blatt aufs Nummernschild kleben,  im Winter etwas Kunstschnee auftragen oder saisonunabhängig eine Tüte vorm Kennzeichen anbringen – die Polizei kennt solche Tricks. Ist ein Kennzeichen so verschmutzt, dass es nicht mehr lesbar ist, werden in der Regel zwar nur fünf Euro fällig, mutwillige Manipulationen werden laut Straßenverkehrsgesetz aber mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet. Neue Blitzer lichten übrigens meist auch die Rückseite von Fahrzeugen ab.

Ganz dreiste Raser nutzen einen Stift oder weiße Klebefolie, um Nummernschilder zu verändern. Fällt das auf, was nicht ganz unwahrscheinlich ist, muss man mit einer Anzeige wegen Urkundenfälschung rechnen. Und darauf steht eine Geldstrafe, die in der Regelhöher ausfällt als jedes Raser-Bußgeld.

Quelle: ntv.de

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