Wenn aus Fick Schmidt wird Wie ändert man seinen Namen?
11.03.2015, 11:56 Uhr
Den neuen Namen darf man sich normalerweise selbst aussuchen.
(Foto: imago stock&people)
Wenn Frau Fick oder Herr Goebbels einen neuen Namen möchten, ist das in der Regel kein Problem. Doch auch Müller oder Schmidt können sich auf Antrag umbenennen. Der neue Name ist aber meistens nicht ganz billig.
Müller, Meyer oder Schmidt – wer so heißt, braucht schon einen besonders ausgefallenen Vornamen, um beim Ego-Googeln weniger als eine Million Treffer zu erzielen. Für manche dürfte diese Vorstellung ganz verlockend sein. Etwa für die rund 1200 Deutschen mit dem Nachnamen "Geil", rund 450 "Dumms" oder knapp 3000 "Ficks". Mit der Zeit mag man sich an Namen wie diese gewöhnen. Wenn nicht, bleibt als letzte Option die Namensänderung.
Die Grundlagen wurden schon 1919 mit dem Namensänderungsgesetz gelegt. Ansprechpartner ist die Namensänderungsbehörde der jeweiligen Stadt oder Kommune. Dort gibt man den Antrag auf Familiennamens- oder auf Vornamensänderung ab. Stellen kann ihn aber nicht jeder. Wer etwa lieber Delacour, van der Beek oder Sommerfeld heißen möchte, weil das einfach besser klingt als Paschulke, hat schlechte Karten. Es muss schon handfeste Gründe geben, warum der alte Name eine Zumutung darstellt.
Die Messlatte liegt manchmal gar nicht so hoch. So können beispielsweise Meyers, Müllers oder Schmidts ihre Namen relativ problemlos gegen einen anderen tauschen, jedenfalls dann, wenn sie keinen besonders originellen Vornamen tragen. "Bei solchen Sammelnamen geht das wegen der Verwechslungsgefahr", erklärt Angelika Barg, die Leiterin des Kölner Standesamts. Auch bei lokalen Namenshäufungen kann eine Änderung gerechtfertigt sein, etwa wenn man der zwanzigste Andreas Kraus im Landkreis ist.
Name ist zu kompliziert

Müller, Meyer oder Schmidt sind sogenannte Sammelnamen. Sie lassen sich wegen der Verwechslungsgefahr ändern.
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Ein weiterer Grund für den Antrag: Der Name ist zu kompliziert, lässt sich nur schwer schreiben oder aussprechen. "Stephan mit ph" zu buchstabieren dürfte beispielsweise kein Problem sein, "Stephanczyk" dagegen schon eher. Gerade fremdsprachige Namen werden deshalb bisweilen eingedeutscht. Umgekehrt geht es aber auch: Wenn deutsche Umlaute oder das scharfe "ß" für erhebliche Verwirrung sorgen – was unter anderem im Ausland der Fall sein kann – kommt eine Änderung infrage.
Manchmal liegt das Problem gar nicht im Namen selbst, sondern an den negativen Erinnerungen, mit denen er verknüpft ist. Wer beispielsweise Missbrauch in der Familie erlebt hat, wird womöglich nicht den Namen des Täters tragen wollen. In der Regel wird die Behörde hier aber zumindest das Attest eines Therapeuten sehen wollen.
Naheliegend ist, dass man Namen, die obszön, herabwürdigend oder lächerlich klingen, loswerden möchte. Das geht natürlich auch. Ein Herr Geil kann seinen Namen beispielsweise ebenso ändern wie eine Frau Kotz oder ein Herr Ratte. Auch wenn der Familienname zu unangemessenen Wortspielen verleitet, darf man über eine Änderung nachdenken. Wer bei den anstößigen Namen den häufigsten Grund für den Wechsel vermutet, liegt aber falsch. Beim Kölner Standesamt komme alles etwa gleich häufig vor, sagt Angelika Barg.

Gefragt sind Namensänderungen auch von Menschen mit unvorteilhaften Tiernamen.
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Den Nachnamen kann man sich nicht aussuchen, den Vornamen auch nicht – hier muss man aber womöglich die Launen der Eltern ausbaden. Abstruse oder beleidigende Vornamen werden von verantwortungsbewussten Standesbeamten normalerweise abgelehnt. Trotzdem ist nicht auszuschließen, dass man unter dem eigenen Vornamen leidet. Das könnte bei exotischen Namen sein oder bei solchen, aus denen das Geschlecht nicht eindeutig hervorgeht, etwa Chris, Alex oder Kim. Auch wenn die Eltern offensichtlich eine falsche Schreibweise für einen bekannten Namen gewählt haben, könnten sich Änderungswünsche ergeben. Schlimmstenfalls ist es wie beim Nachnamen, mit dem man so traumatische Erinnerungen verbindet, dass man nicht mehr damit in Verbindung gebracht werden möchte.
Manchmal hilft ein Zweitname
Manch einem ist schon geholfen, wenn dem ungeliebten Vornamen ein Zweitname hinzugefügt wird, der dann als Rufname genutzt werden kann. Beim Nachnamen muss hingegen der Name selbst geändert werden. Geht es um Schwierigkeiten bei der Aussprache oder der Schreibweise, werden nur einzelne Buchstaben angepasst. In den übrigen Fällen hat man weitgehend freie Wahl, der neue Name muss sich nicht so nah wie möglich am Originalnamen bewegen und braucht auch keinen Bezug zur Familiengeschichte. Aus Herrn Geil muss also kein Herr Feil oder Ähnliches werden. Wenn er will, kann er sich fortan auch Obermann, Ritter oder Depardieu nennen. Einzige Bedingung: "Der neue Name darf nicht der Keim neuer Schwierigkeiten sein", sagt Angelika Barg. Wenn Angela Kotz beispielsweise lieber Frau Merkel sein möchte, könnte das wegen ihres Vornamens Probleme geben.
Grundsätzlich hat der Staat ein Interesse an Namenskontinuität. Längst nicht jeder Änderungsantrag wird gebilligt, bisweilen braucht es einen Rechtsanwalt, um den neuen Namen durchzusetzen. Oft helfen auch Gutachten, um nachzuweisen, dass man tatsächlich unter dem jeweiligen Namen leidet. Außerdem braucht die Behörde ein polizeiliches Führungszeugnis und Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht. Der neue Name soll schließlich nicht bei der Verschleierung von Straftaten oder bei der Flucht vor Gläubigern helfen.
So eine Namensänderung ist nicht unbedingt billig. Für einen neuen Nachnamen verlangt das Amt bis zu 1022 Euro Gebühren, abhängig vom Aufwand. Änderungen am Vornamen sind günstiger, hier kommen bis zu 256 Euro zusammen. Selbst wenn es mit dem neuen Namen nicht klappt, muss man einen Teil der Gebühr übernehmen. Wenn man dann tatsächlich einen neuen Namen trägt, muss man natürlich auch Konten, Karten und Dokumente umschreiben lassen.
Quelle: ntv.de