Ratgeber

Berechnung der Wohnfläche Wie viel Balkon zählt?

Für die einen ist der Balkon ein Naherholungsgebiet, für die anderen nur Abstellfläche. Doch egal, wie er genutzt wird: Der Balkon wirkt sich auf die Miete aus, denn auch er zählt als Wohnfläche. Doch zu wie viel Prozent?

Bei einem Balkon darf für die Wohnungsmiete in der Regel nur ein Viertel seiner Fläche berechnet werden. Die früher übliche Anrechnung des halben Balkons als Wohnfläche entspricht nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand und ist nur in Ausnahmefällen rechtmäßig. Das hat das Amtsgericht Flensburg klargestellt.

In dem Streit ging es um eine Mieterhöhung, die der Vermieter durchsetzen wollte, nachdem die Balkone an dem Mehrfamilienhaus saniert und erweitert worden waren. Der Vermieter berief sich zwar auf einen ordnungsgemäßen Quadratmeter-Preis dreier Vergleichswohnungen, hatte aber die Fläche des erneuerten Balkone zur Hälfte eingerechnet.

Zu viel, wie die Richter fanden. "Nach der gültigen Wohnflächenverordnung sind Balkone nur in Ausnahmefällen zur Hälfte auf die Wohnfläche anzurechnen - die halbe Fläche ist also nicht der Normal-, sondern der Grenzwert", erklärt Rechtsanwältin Sonja Tiedtke von der Deutschen Anwaltshotline. Ein solcher Ausnahmefall lag hier aber nicht vor. Zwar war der Balkon inzwischen überdacht, wegen der Witterung in der Region aber dennoch nur eingeschränkt nutzbar. Der Vermieter konnte den Balkon also nicht als Wintergarten deklarieren. Dann wäre wegen des erheblich höheren Nutzungswerts die Hälfte der Fläche ansetzbar.

Quelle: ntv.de, ino

Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen