Flug gestrichen Wie viel Geld bekommen Reisende?
30.07.2013, 12:20 UhrWer mit gepackten Koffern zum Flughafen kommt und feststellt, dass der Flug annulliert wurde, kann sich auf Kosten der Fluggesellschaft einen anderen Flieger nehmen. Unklar ist bislang aber, ob zum Schadensersatz auch noch die pauschale Ausgleichszalung kommt. Jetzt soll der EuGH entscheiden.

Fällt ein Flug wegen "höherer Gewalt" aus, bekommen Passagiere in der Regel keine Ausgleichszahlung.
(Foto: dpa)
Wird ein Flug ersatzlos gestrichen, haben die Passagiere Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung. Gegebenenfalls können sie auch Schadensersatz geltend machen, etwa für Ersatzflüge oder bereits gebuchte Hotelzimmer. Nun muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären, ob die Reisenden in solchen Fällen zweifach Geld bekommen oder ob die Pauschale auf den Schadensersatz angerechnet werden kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Fälle dem europäischen Gericht zur Klärung vorgelegt.
Beide Klagen richten sich gegen den britischen Billigflieger Easyjet. In einem Fall hatte eine Familie 2010 einen Flug nach Mailand gebucht, um von Genua aus ein Kreuzfahrtschiff zu erreichen. Als der Flug annulliert wurde, machten sie sich eigenständig auf den Weg. Sie verlangen von Easyjet die Kosten für den Ersatzflug, die weitere Reise, eine Extra- Übernachtung und für Verpflegung zurück. Easyjet zahlte, rechnete dabei aber die Ausgleichszahlung von 250 Euro pro Kopf mit ein. Die Kläger verlangen nun, dass die Pauschalen extra ausgezahlt werden.
Der Ausgang des Verfahrens ist für viele Reisende und für die Fluggesellschaften von finanzieller Bedeutung: Bislang klärte der EuGH nur, dass Fluggesellschaften zu Schadenersatz sowie einer zusätzlichen Ausgleichszahlung verpflichtet sind, wenn sie bei einer Annullierung ihren Betreuungspflichten nicht nachkommen und auch keinen Ersatzflug anbieten.
Quelle: ntv.de, ino/AFP/dpa