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Selbstständige aufgepasst Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt - nur nicht für alle

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Immer noch keine Wirtschafts-Identifikationsnummer bekommen? Wirtschaftlich tätige Personen brauchen sich darum keine Sorgen zu machen. Die Vergabe erfolgt stufenweise und automatisch.

Immer noch keine Wirtschafts-Identifikationsnummer bekommen? Wirtschaftlich tätige Personen brauchen sich darum keine Sorgen zu machen. Die Vergabe erfolgt stufenweise und automatisch.

(Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, erhalten zusätzlich zu ihrer bisherigen Steuer-Identifikationsnummer auch noch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese Kennziffer soll zur Identifizierung von wirtschaftlich tätigen Personen und Organisationen dienen - also etwa auch Freiberuflern und Selbstständigen oder abhängig Beschäftigten mit gewerblicher Nebentätigkeit. Und sie soll die Kommunikationen zwischen Unternehmen und Behörden sowie Behörden untereinander vereinfachen. Das teilt der Bund der Steuerzahler unter Verweis auf das zuständige Bundeszentralamt für Steuern mit.

Hintergrund der Vergabe der W-IdNr. soll eine klare Trennung vom betrieblichen und dem privaten Bereich sein. "Steuerzahler müssen jedoch nicht selbständig tätig werden und diese beantragen", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. "Das Bundeszentralamt für Steuern wird diese auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen."

Vergabe erfolgt stufenweise

Dabei dürften einige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Nummer bereits bekommen haben. Die Vergabe erfolgt seit dem 1. November in mehreren Stufen und soll für derzeit wirtschaftliche Tätige bis voraussichtlich Ende November 2026 abgeschlossen sein. Unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die W-IdNr. vergeben wird, entsteht Steuerzahlern kein Nachteil.

Gut zu wissen: Steuerzahlende, die ausschließlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen und keine andere wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, gelten nicht als wirtschaftlich tätig im Sinne der Wirtschafts-Identifikationsnummer. Ihnen wird daher in der Regel keine W-IdNr. zugeteilt. Liegt jedoch neben den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eine weitere wirtschaftliche Tätigkeit vor, könne eine W-IdNr. erteilt werden, so der Bund der Steuerzahler.

Die W-IdNr. besteht aus den Anfangsbuchstaben "DE" und einer 9-stelligen Ziffernfolge.

Für die eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren wird jedem wirtschaftlich Tätigen fortlaufend für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit stufenweise ein Unterscheidungsmerkmal beginnend mit 00001 zugeordnet. Dabei ist jedes vergebene Unterscheidungsmerkmal mit einer Steuernummer verknüpft, mit welcher der Betrieb oder die Betriebsstätte beim zuständigen Finanzamt geführt wird.

Beispiele:

W-IdNr.: DE123456789

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W-IdNr. + Unterscheidungsmerkmal für die erste wirtschaftliche Tätigkeit: DE123456789-00001

In der W-IdNr. sind keine persönlichen beziehungsweise betrieblichen Daten oder Daten des zuständigen Finanzamts verschlüsselt.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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