Gut zu wissen, Nr. 105 Wohnfläche bei Mieterhöhung
28.06.2007, 08:17 UhrBeim Streit um Mieterhöhungen ist die im Vertrag angegebene Wohnungsgröße entscheidend. So lautet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.
Weicht die tatsächliche Fläche davon ab, bleibt nach einem Urteil dennoch die vertraglich vereinbarte Quadratmeterzahl für die Berechnung maßgeblich, gab das Karlsruher Gericht bekannt. Voraussetzung dafür sei aber, dass die Differenz nicht mehr als zehn Prozent betrage. Das Gericht gab damit einem Mieter aus Berlin Recht, der sich gegen die Anhebung der Monatsmiete von knapp 500 auf 520 Euro gewehrt hatte (Az: VIII ZR 138/06 vom 23. Mai 2007).
Der Vermieter hatte sich bei seiner Forderung nicht auf die im Vertrag angegebene Fläche von 121, sondern auf die tatsächliche Größe von 131 Quadratmetern bezogen. Laut BGH ist die Zahl im Vertrag jedoch keine "unverbindliche Objektbeschreibung, sondern eine rechtsverbindliche Vereinbarung über die Beschaffenheit der Wohnung". Erst wenn die Abweichung mehr als zehn Prozent betrage, könne dem Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen das Festhalten an der vertraglichen Vereinbarung nicht mehr zugemutet werden.
Quelle: ntv.de