Steuerfreie Tankgutscheine Wortwahl macht den Unterschied
09.02.2011, 12:41 UhrWer mehr aus einer Gehaltserhöhung machen will, fragt den Arbeitgeber nicht nach Geld, sondern nach Gutscheinen, etwa fürs Tanken. Die gelten als steuerfreie Sachbezüge - eigentlich. Einige Finanzämter sehen das anders.
Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers können steuerbegünstigte Sachbezüge sein. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber Geld oder Sachleistung zusagt, hat der Bundesfinanzhof nun klargestellt, nachdem er drei ähnlich gelagerte Fälle verhandelt hat. Wenn eindeutig von Sachleistungen die Rede ist, bleiben die Gutscheine im Wert von bis zu 44 Euro monatlich demnach steuerfrei. (Az: VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10)
Dass "Sachbezüge" bis zu 44 Euro im Monat nicht als zu versteuerndes Einkommen angerechnet werden, ist im Einkommensteuergesetz geregelt. In den Streitfällen hatten die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Recht eingeräumt, bis zu 44 Euro im Monat auf Firmenkosten zu tanken oder hatten jeweils zum Geburtstag Geschenkgutscheine ausgegeben. Dafür behielten die Arbeitgeber keine Lohnsteuer vom Arbeitslohn ein. Die Finanzämter dagegen sahen die Gutscheine als steuerpflichtigen Barlohn an.
Mit seinen Grundsatzurteilen stoppte nun der BFH diese verbreitete Praxis der Finanzverwaltung. Danach kommt es entscheidend darauf an, was der Arbeitgeber versprochen hat: Sagt er Geld zu, mit dem der Arbeitnehmer tanken darf, werden Steuern fällig. Sagt er dagegen das Benzin selbst zu, bleibt dies als "Sachbezüge" steuerfrei. Das gelte unabhängig davon, ob der Arbeitgeber das Benzin selbst zur Verfügung stellt, oder ob er es dem Arbeitnehmer ermöglicht, das Benzin auf Firmenkosten zu tanken, urteilten die Richter.
Quelle: ntv.de, AFP