Ratgeber

Wohnflächenangaben falsch Zu viel Miete gezahlt

Über 80 Prozent der deutschen Wohnungen und Büros sind kleiner als im Mietvertrag angegeben. Die meisten Räumlichkeiten weisen um eine knapp unter zehn Prozent geringere Fläche auf. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Expertise der Dekra.

Eine Mietminderung ist allerdings erst möglich, wenn die Fläche mehr als zehn Prozent kleiner ausfällt als angegeben. Ist die Flächendifferenz größer, darf allerdings auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlte Miete zurückfordert werden (bis ins Jahr 2002). Auch wenn die Quadratmeterzahl nur mit "zirka" angegeben wurde, ist diese Angabe laut Mieterschützern verbindlich.

Mietnebenkosten korrigieren

Mietnebenkosten, die in Abhängigkeit von der angegebenen Quadratmeterzahl abgerechnet wurden, müssen diese Abrechnungen entsprechend korrigiert werden. Die Erheblichkeitsschwelle von zehn Prozent kommt hier nach Angaben des Deutschen Mieterbundes nicht zum tragen.

Für Käufer von Immobilien gilt die Regelung entsprechend. Weist die gekaufte Immobilie eine um über zehn Prozent geringere Fläche auf als angegeben, kann der Kaufpreis entsprechend gemindert werden.

Ermittlung der Wohnfläche

Die Wohnfläche wird ermittelt, indem die Grundfläche aller Räume ausgemessen wird. Die Flächen werden voll angerechnet, wenn die Räume oder Raumteile mindestens zwei Meter hoch sind. Liegt die Raumteilhöhe zwischen einem und zwei Metern, wird die Fläche hälftig berechnet. Raumteile unter einem Meter Höhe werden nicht mit angerechnet. Flure und Abstellräume werden mitgerechnet, wenn sie innerhalb der Wohnung liegen. Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten zählen laut Mieterbund nicht zur Wohnfläche, wenn sie nicht direkt einer Wohnung zugeordnet sind.

Quelle: ntv.de

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